Betroffen von der neuen Regel sind sämtliche Motorwagen und Motorräder, die nach dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen wurden. Wer sich nicht daran hält, muss ein Busse von 40 Franken bezahlen, meldet der Landwirtschaftliche Informationsdienst (lid). Für
Landmaschinen sei das direkte Verbinden des Lichts mit dem Zündschloss eine gute Lösung, wird Rudy Burgheer, Geschäftsführer der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) zitiert. Dadurch werde sichergestellt, dass das
Licht bei jeder Fahrt brenne - und nicht vergessen werde, es nach der Fahrt abzuschalten. Besonders wichtig sei es laut BUL, dass sämtliche Konturlichter brennen, damit andere Verkehrsteilnehmer die Größe der Landmaschine gut wahrnehmen können.
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