Das wichtigste Vorweg:
- Voraussetzung für das grüne Kennzeichen: Das Fahrzeug ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit und erfüllt einen bestimmten Zweck, zum Beispiel den LoF-Zweck.
- Kosten für die Zulassung: Die Gebühr liegt bei rund 30 Euro. Die Schilder kosten 20 bis 30 Euro zusätzlich.
- Versicherung: Eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
Welche landwirtschaftlichen Fahrzeuge dürfen ein grünes Kennzeichen führen?
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in einem LoF-Betrieb für einen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck (LoF) nutzen, können Sie Ihr Fahrzeug von der Steuer befreien lassen und bekommen ein grünes Kennzeichen.
Diese Kraftfahrzeuge können in Deutschland von der Steuer befreit werden:
- Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen)
- kraftfahrzeugsteuerrechtlich anerkannte Sonderfahrzeuge
- Anhänger (ausgenommen Sattelanhänger)
Welche Fahrzeuge Sie von der Steuer befreien lassen können, ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) § 3 geregelt.
Welche Einschränkungen gibt es bei LoF-Fahrzeugen mit grünem Kennzeichen?
Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Beispiele hierfür sind:
- Vorführung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landmaschinenvertriebe (Gewerbebetrieb)
- Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen
- Fahrt mit dem Traktor zu Berufschule
Sobald die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung nicht mehr gegeben sind, muss der Steuerpflichtige das schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt melden.
Hinweis: Eine unterlassene Anzeige kann als Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung geahndet werden.
Dürfen Landwirte mit dem grünen Kennzeichen Brennholz aus dem Wald holen?
Traktoren und Anhänger, die ein grünes Nummernschild tragen, dürfen auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren, allerdings nur, wenn das von der Steuer befreite Kraftfahrzeug
- ausschließlich für die oben genannten Fahrzeuge,
- in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
- zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
- zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
- zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
- von Land- und Forstwirten zur Pflege öffentlicher Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden verwendet wird.
Achtung: Wenn Sie die Auflagen nicht erfüllen, wird das als Steuerhinterziehung gewertet.
Wie lässt sich ein grünes Kennzeichen für den Traktor beantragen?
Um ein grünes Kennzeichen zu bekommen, sind mehrere Schritte nötig:
- Zunächst müssen Sie sich vom Hauptzollamt von der Kraftfahrzeugsteuer befreien lassen. Die wichtigsten Infos finden Sie bei der Steuerbefreiung des Zolls.
- Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab.
- Reichen Sie die Bestätigung der Steuerbefreiung und die erforderlichen unten genannten Dokumente bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle ein.
Was Sie vorlegen müssen, um ein grünes Kennzeichen zu erhalten
Je nach Bundesland gibt es für die Steuerbefreiung von Forst- und Landwirtschaftsfahrzeugen unterschiedliche Voraussetzungen. Ob Steuerbefreiung möglich ist, entscheidet das zuständige Hauptzollamt.
Diese Unterlagen sollten Sie vorlegen können:
- Formular 3813: "Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft"
- Nachweis des Bestehens eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes
- Nachweis von Einkünften aus Land- oder Forstwirtschaft oder der Durchführung von entsprechenden Lohnarbeiten
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Einheitswertbescheid des zuständigen Finanzamts
- Steuerveranlagung des Finanzamts, z.B. Einkommensteuerbescheid
Ist es erlaubt mit grünem Kennzeichen zum Oldtimertreffen zu fahren?
Es gibt Veranstaltungen, die keinen LoF-Zweck erfüllen, aber dennoch eine Ausnahme darstellen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
Wenn es sich um eine nach Landesrecht genehmigte örtliche Brauchtumsveranstaltung handelt, kann mit einer Zugmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h mit grünem Kennzeichen zu dieser Veranstaltung gefahren werden.
Das BMDV erklärt das folgendermaßen:
- Grundsätzlich gilt: Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h und deren Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie auf örtlichen Brauchtumveranstaltungen oder für deren An- und Abfahrten verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Zugmaschinen ein eigenes Kennzeichen zugeteilt bekommen haben.
- Grüne Kennzeichen werden ausschließlich für steuerbefreite Kraftfahrzeugen zugeteilt. Sofern die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen einer Brauchtumsfahrt vorliegen, ist die Zugmaschine für die Zeit der Nutzung bei einer Brauchtumsveranstaltung (einschließlich An- und Abfahrt) von der Zulassungspflicht ausgenommen und als zulassungsfreies Fahrzeug nach § 3 Nummer 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz steuerbefreit.
- Weitere Informationen finden Sie hier.
Ob es sich um eine Brauchtumveranstaltung handelt, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und hängt von der Genehmigung durch die örtliche Behörde ab. Dies lässt sich deshalb nicht allgemein beantworten. In einigen Regionen der Bundesländer sind z. B. Weinfahrten örtlicher Brauch, in anderen nicht.
Was kostet ein grünes Kennzeichen für Traktor und Co.?
Ein grünes Kennzeichen kostet 20 bis 30 Euro. Dazu kommen 30 Euro Gebühr, die Sie bei der Zulassungsstelle zahlen müssen. Hinzu kommen noch die laufenden Kosten für die Kfz-Versicherung.
Muss der Schlepper mit grünem Nummernschild versichert sein?
Da sich die Steuerbefreiung nicht auf die Versicherungspflicht auswirkt, müssen Sie bei der Zulassung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit grünen Kennzeichen bei eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen.
Ausnahme: Bei einem Anhänger, der nicht zulassungspflichtig ist (Pflichtversicherungsgesetz § 2), müssen Sie keine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Zulassungsfreie Anhänger (25 km/h) werden in der Regel über die Betriebshaftpflicht versichert.
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