Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Userfrage recherchiert

Verkehrsrecht: agrarheute fragt nach

am Mittwoch, 02.03.2016 - 16:30 (Jetzt kommentieren)

Führerscheinregelungen bei landwirtschaftlichen Transporten sind komplex. Wir bringen Licht ins Dunkel und haben für unsere User recherchiert, wann ein C-Führerschein mit Berufskraftfahrer Qualifikation Pflicht ist.

In unserem Artikel "Achtung: Hier reicht der Führerschein der Klasse T nicht" haben wir erklärt, wann ein T-Führerschein ausreicht und in welchen Fällen ein CE-Führerschein notwendig wird. Das Thema scheint den Landwirten unter den Nägeln zu brennen, wenn man sich die Klickzahlen des Artikels ansieht. Unsere User haben den Beitrag auch auf unserer Facebook-Seite fleißig geliked und kommentiert. Außerdem hat uns ein User folgende Frage gestellt:

Das fragen User:

"Mich würde interessieren, ob im Fall von gewerblichen Fahrten neben einem CE-Führerschein auch eine Berufskraftfahrer-Qualifikation benötigt wird?"

agrarheute hat beim Verkehrsexperten Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachgefragt:

Bei Transporten mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h ist generell keine Berufskraftfahrer-Qualifikation notwendig. Wird für die gewerbliche Fahrt der C/CE Führerschein benötigt, weil der lof Zweck nicht erfüllt ist, und wird mit dem 50 km/h Schlepper gefahren, ist eine Qualifikation als Berufskraftfahrer erforderlich.

Verkehrsrecht: Diese Regeln sollten Sie kennen

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