In unserem Artikel "Achtung: Hier reicht der Führerschein der Klasse T nicht" haben wir erklärt, wann ein T-Führerschein ausreicht und in welchen Fällen ein CE-Führerschein notwendig wird. Das Thema scheint den Landwirten unter den Nägeln zu brennen, wenn man sich die Klickzahlen des Artikels ansieht. Unsere User haben den Beitrag auch auf unserer Facebook-Seite fleißig geliked und kommentiert. Außerdem hat uns ein User folgende Frage gestellt:
Das fragen User:
"Mich würde interessieren, ob im Fall von gewerblichen Fahrten neben einem CE-Führerschein auch eine Berufskraftfahrer-Qualifikation benötigt wird?"
agrarheute hat beim Verkehrsexperten Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachgefragt:
Bei Transporten mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h ist generell keine Berufskraftfahrer-Qualifikation notwendig. Wird für die gewerbliche Fahrt der C/CE Führerschein benötigt, weil der lof Zweck nicht erfüllt ist, und wird mit dem 50 km/h Schlepper gefahren, ist eine Qualifikation als Berufskraftfahrer erforderlich.
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