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Straßenverkehsrecht und Führerschein

Welche Traktoren darf ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren?

Führerschein im Scheckkartenformat
am Mittwoch, 08.09.2021 - 07:30 (5 Kommentare)

Rund um das Thema zulassungsfreie Anhänger und der richtigen Führerscheinklasse für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft gibt es viel Unsicherheit. Ein agrarheute-Leser hat gefragt: Welche Zugmaschinen und Anhänger darf ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren? Wir klären auf, was das mit der alten Führerscheinklasse 3 und der Schlüsselzahl 174 zu tun hat.

Uns erreichen viele Fragen zu zulassungsfreien Anhänger und der richtigen Führerscheinklasse. Die Führerscheinklassen L und T sind für den Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft beschränkt. Doch was gilt für Fahrer, die mit dem alten Führerschein Klasse 3 heute unterwegs sind?

Uns hat ein agrarheute-Leser gefragt: Welche Zugmaschinen und Anhänger darf ich mit dem alten Führerschein Klasse 3 fahren? Wir klären auf, was das mit der alten Führerscheinklasse 3, und dem Umschreiben der Klasse 3 auf T und der Schlüsselzahl 174 zu tun hat. Dafür haben wir beim Straßenverkehrsexperten Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen nachgefragt.

Was darf man mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren?

Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt die Antwort:

Mit der alten Klasse 3 dürfen Sie Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7,50 t fahren. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Traktors kann auch über 32 km/h liegen und auch mit einachsigen Anhängern kann entsprechend schnell gefahren werden. Nur mit zweiachsigen Anhängern darf die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.

Sollte man den Führerschein Klasse 3 umschreiben lassen?

Fahrten mit der Klasse 3 oder auch mit der alten Klasse 4 und 5 sind nicht an Land- oder Forstwirtschaftliche (LoF) Zwecke gebunden, wie dies heutzutage bei den Führerscheinklassen L und T vorgeschrieben ist. Vor diesem Hintergrund bekommen Führerscheininhaber der alten Klassen 5, 4, 3 oder 2 bei der Umschreibung hinter der Klasse L die Schlüsselzahl 174 eingetragen. Damit können sie Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen nach der Vorgabe der Klasse L fahren, sind dabei aber nicht an die LoF-Zwecke gebunden, da es diese zum Zeitpunkt des alten Führerscheinerwerbs noch nicht gab.

Was bedeutet die Schlüsselzahl 174 im Führerschein Klasse L?

Die Schlüsselzahl 174 gehört zu den nationalen Schlüsselzahlen und wird im Führerschein eingetragen. Was die Schlüsselzahlen bedeuten, steht in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“, kurz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hier wird die Schlüsselzahl 174 wie folgt beschrieben:

Klasse L [ist] gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Mit Material von LWK Niedersachen, Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Führerschein: Das gilt als land- oder forstwirtschaftlicher Zweck

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