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Maschinen mit Muldenkippern

Traktorkontrolle: Fehlende Fahrerlaubnis, Ölverlust, defekte Reifen

Traktoren bei einer Polizekontrolle
am Montag, 20.03.2023 - 10:31 (Jetzt kommentieren)

Die Polizei kontrollierte in Schleswig-Holstein Traktoren mit Muldenkippern. Dabei mussten sie nicht nur technische Mängel feststellen. Nun drohen Strafverfahren.

Bei einer Kontrolle von Traktor-Gespannen in Schleswig-Holstein mussten die Beamten vergangene Woche technische Mängel feststellen, wie die Polizeidirektion Bad Segeberg berichtet.

Nun warten Verfahren wegen fehlender Fahrerlaubnis, Ölverlust, defekter Reifen sowie stark verschmutzter Beleuchtung. Auch die Weiterfahrt musste untersagt werden.

Technische Mängel an Traktoren mit Muldenkippern

Einsatzkräfte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn haben letzten Mittwoch sowie Donnerstag den Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße 431 zwischen Elmshorn und Glückstadt kontrolliert. Das Augenmerk lag nicht auf landwirtschaftlich genutzten Gespannen, sondern auf Traktoren mit Muldenkippern, die im Bauwesen eingesetzt werden.

Eine ähnliche Kontrolle war bereits Ende Februar im Bereich Heist an der B 431 durchgeführt worden. Im Gegensatz zur letzten Kontrolle stellten die Einsatzkräfte zwar keine Überladungsverstöße, dafür aber vereinzelt technische Mängel fest.

Fehlende Fahrerlaubnis bei Traktoren: Strafverfahren drohen

Ein Riss in einem Traktorreifen

Insgesamt kontrollierten die Beamten sieben Gespanne bestehend aus Traktor und Muldenkipper in Seester und Raa-Besenbek.

Bei zwei Fahrern lag die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nicht vor, sodass sowohl den Fahrern als auch den Haltern Strafverfahren wegen Fahrens beziehungsweise des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen.

In beiden Fällen untersagten die Beamten die Weiterfahrt.

Polizei notiert Ölverlust, abgefahrene Reifen, stark verschmutzte Beleuchtung

Die Polizei leitete mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen

  • Ölverlusts (25 Euro),
  • defekter und abgefahrener Reifen (75 Euro),
  • nicht mitgeführter Dokumente (10 Euro) und
  • stark verschmutzter Beleuchtung (20 Euro) ein.

Einem weiteren Fahrzeug droht eine steuerliche Nachberechnung, da die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorlagen. Für land- und forstwirtschaftliche Zwecke greift regelmäßig eine Steuerbefreiung, allerdings wurde das Gespann hier für Bautransporte und nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt. Diesbezüglich informierten die Einsatzkräfte das Hauptzollamt.

Mit Material von Polizeidirektion Bad Segeberg

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