Wir haben bereits über die zulässige Länge, Breite und das Gesamtgewicht von landwirtschaftlichen Gespannen berichtet. Während der Erntezeit, in der besonders viele Landwirte mit Anhängern unterwegs sind, leidet ein gewissenhafter Check oft unter Hektik und Erntestress. Doch bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsrecht droht ein Bußgeld. Wir fassen zusammen.
Bußgelder für Überladen des Anhängers
Wer mit dem Anhänger mehr als das erlaubte zulässige Gesamtgewicht auf die Straße bringt, muss mit einem Bußgeld und ggf. mit Punkten rechnen.
Bei Überladung
- um 2 bis 5 Prozent (%): 35 Euro
- um über 5 %: 140 Euro und 1 Punkt
- um über 10 %: 235 Euro und 1 Punkt
- um über 15 %: 285 Euro und 1 Punkt
- um über 20 %: 380 Euro und 1 Punkt
- um über 25 %: 425 Euro und 1 Punkt
- um über 30 %: 425 Euro und 1 Punkt
Bußgelder drohen auch, wenn die Ladung nicht ausreichend gesichert ist: So viel kostet mangelde Ladungssicherung.
Bußgelder für erhöhte Geschwindigkeit mit Anhänger
Außerorts Geschwindigkeit mit Anhänger überschritten
- bis 10 km/h: 15 Euro
- 11 bis15 km/h: 25 Euro
- 16 bis 20 km/h: 70 Euro und 1 Punkt
- 21 bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt
- 26 bis 30 km/h: 95 Euro und 1 Punkt
- 31 bis 40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 41 bis 50 km/h: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h: 440 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h: 600 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Innerorts Geschwindigkeit mit Anhänger überschritten
- bis 10 km/h: 20 Euro
- 11 bis 15 km/h: 30 Euro
- 16 bis 20 km/h: 80 Euro und 1 Punkt
- 21 bis 25 km/h: 95 Euro und 1 Punkt
- 26 bis 30 km/h: 140 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 31 bis 40 km/h: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- 41 bis 50 km/h: 280 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h: 480 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h: 680 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Weitere Bußgelddelikte mit Anhängern
- Das Fahrzeug geführt, obwohl die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften entsprach: 25 Euro
- Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs zugelassen, obwohl die Anhängerkupplung nicht den Vorschriften entsprach: 35 Euro
- Das Fahrzeug geführt, obwohl durch die mangelhafte Verbindung der Fahrzeugkombination die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde: 135 Euro und 1 Punkt (bei Gefährdung 165 Euro und 1 Punkt, bei Unfall 200 Euro und 1 Punkt)
- Den Anhänger ohne Unterlegkeile geführt: 5 Euro
- Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt: 20 Euro
Termin zur Sicherheitsprüfung für Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 10 t versäumt
- um bis zu zwei Monate: 15 Euro
- um zwei bis vier Monate: 25 Euro
- um vier bis acht Monate: 60 Euro
- um mehr als acht Monate: 75 Euro
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