Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht Vorschriften zur Sicherung der Ladung von Fahrzeugen vor. Sie sind in § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Grundsätzlich gilt:
"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."
Zwei Wege, die Ladung richtig zu sichern
Grundsätzlich gilt: Im Zweifel eine Sicherung zu viel als zu wenig anbringen. Eine angemessene Ladungssicherung erreicht man auf zwei Wegen:
- Formschlüssigkeit: Alle Gegenstände werden möglichst lückenlos ineinander gestapelt und Leerräume aufgefüllt. Sicherungsnetze, Sperrbalken oder Gurte sorgen dafür, dass die Fracht sich wirklich nicht bewegen kann.
- Kraftschlüssigkeit: Hierbei sorgt man zuerst für einen möglichst rutschfesten Untergrund. Anschließend wird die Ladung mithilfe von starken Zurrgurten auf die Ladefläche gepresst.
Falsche Ladungssicherung: Diese Bußgelder drohen
Maße der Ladung:
- Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert: 10 Euro
- Ladung breiter als zulässig: 20 Euro
- Ladung ragt unzulässig nach vorne: 20 Euro
- Schlecht erkennbare Gegenstände ragen seitlich aus der Ladung hinaus: 25 Euro
- Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4,20 m Höhe gefahren: 70 Euro und 1 Punkt
- Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung, die nicht jederzeit weniger als 4 m Höhe betrug, gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt: 160 Euro
- Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4 m Höhe gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt: 240 Euro
Verkehrssicheres Verstauen:
- Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert: 25 Euro
- Ladung nicht verkehrssicher verstaut: 35 Euro
- Ladung nicht verkehrssicher verstaut und andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet: 60 Euro und ein 1 Punkte
- Ladung nicht verkehrssicher verstaut und es kam zum Unfall: 75 Euro und 1 Punkt
- Nicht vorschriftsmäßige Ladung und die Verkehrssicherheit litt erheblich: 80 Euro und 1 Punkt
- Nicht vorschriftsmäßige Ladung, die Verkehrssicherheit litt erheblich und es kam zum Unfall: 120 Euro und 1 Punkt
Bußgelder für den Fahrzeughalter:
- Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte: 135 Euro und 1 Punkt
- Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte und andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet: 165 Euro und 1 Punkt
- Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte und es kam zum Unfall: 200 Euro und 1 Punkt