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Bußgelder

Transport: So viel kostet mangelnde Ladungssicherung

Die Ladung verkehrssicher zu verstauen lohnt sich: Sie sparen unnötige Kosten für Bußgelder und nehmen sicher am Verkehr teil.
am Sonntag, 24.01.2021 - 13:30

Schlechte oder falsche Ladungssicherung kann für Landwirte teuer werden, da der Gesetzgeber ungesicherte Ladung als hohes Gefahrenpotential einschätzt. Hier informieren wir über die potenziellen Bußgelder.

Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht Vorschriften zur Sicherung der Ladung von Fahrzeugen vor. Sie sind in § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Grundsätzlich gilt:

"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Zwei Wege, die Ladung richtig zu sichern

Grundsätzlich gilt: Im Zweifel eine Sicherung zu viel als zu wenig anbringen. Eine angemessene Ladungssicherung erreicht man auf zwei Wegen:

  1. Formschlüssigkeit: Alle Gegenstände werden möglichst lückenlos ineinander gestapelt und Leerräume aufgefüllt. Sicherungsnetze, Sperrbalken oder Gurte sorgen dafür, dass die Fracht sich wirklich nicht bewegen kann.
  2. Kraftschlüssigkeit: Hierbei sorgt man zuerst für einen möglichst rutschfesten Untergrund. Anschließend wird die Ladung mithilfe von starken Zurrgurten auf die Ladefläche gepresst.

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zur Ladungssicherung.

Falsche Ladungssicherung: Diese Bußgelder drohen

 Maße der Ladung:

  • Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert: 10 Euro    
  • Ladung breiter als zulässig: 20 Euro    
  • Ladung ragt unzulässig nach vorne: 20 Euro
  • Schlecht erkennbare Gegenstände ragen seitlich aus der Ladung hinaus: 25 Euro
  • Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4,20 m Höhe gefahren: 70 Euro und 1 Punkt
  • Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung, die nicht jederzeit weniger als 4 m Höhe betrug, gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt: 160 Euro
  • Auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße mit einer Ladung über 4 m Höhe gefahren und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst. Der Fahrstreifen wurde gesperrt: 240 Euro

Verkehrssicheres Verstauen:

  • Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert: 25 Euro    
  • Ladung nicht verkehrssicher verstaut: 35 Euro    
  • Ladung nicht verkehrssicher verstaut und andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet: 60 Euro und ein 1 Punkte
  • Ladung nicht verkehrssicher verstaut und es kam zum Unfall: 75 Euro und 1 Punkt
  • Nicht vorschriftsmäßige Ladung und die Verkehrssicherheit litt erheblich: 80 Euro und 1 Punkt
  • Nicht vorschriftsmäßige Ladung, die Verkehrssicherheit litt erheblich und es kam zum Unfall: 120 Euro und 1 Punkt

Bußgelder für den Fahrzeughalter:

  • Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte: 135 Euro und 1 Punkt
  • Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte und andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet: 165 Euro und 1 Punkt
  • Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte und es kam zum Unfall: 200 Euro und 1 Punkt
Mit Material von Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. unter www.bussgeldkatalog.org

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