Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder Rübenroder sind meistens breiter als drei Meter. Aber auch Schlepper mit Anbaugeräten oder angehängten Arbeitsgeräten können die drei Metergrenze schnell überschreiten und dann dürfen die Fahrzeuge nur mit einer Genehmigung und einer Erlaubnis auf der Straße unterwegs sein. Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen, weiß, was zu tun ist, wenn die Maschinen größer, schwerer, breiter und länger als die gesetzlichen Vorgaben sind.
Überbreite: Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO beantragen
Für diese Ausnahmegenehmigung benötigt man neben der Betriebserlaubnis ein technisches Gutachten für das zu beantragende Fahrzeug. Dieses Gutachten kann vom TÜV oder der DEKRA von einem entsprechenden Sachverständigen erstellt werden.
Achtung: Gutachten ist nicht gleich Genehmigung
Beim Kauf einer neuen Maschine liefern viele Hersteller automatisch dieses Gutachten mit. Doch Achtung: Das Gutachten alleine ist noch nicht die Genehmigung. Mit dem Gutachten, das nicht älter als 18 Monate sein darf und einer Unbedenklichkeitserklärung Ihrer Versicherung für das entsprechende Fahrzeug, beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde.
Mähdrescher mit Überbreite: Örtliche Erlaubnis nicht vergessen
Eine Genehmigung nach § 70 StVZO kann auch für die ganze Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. Kaufen Sie beispielsweise einen gebrauchten Mähdrescher aus einem anderen Bundesland, kann durchaus die Genehmigung nach § 70 StVZO vorliegen. Doch damit alleine dürfen Sie nicht auf der Straße fahren, denn Sie benötigen noch die örtliche Erlaubnis.
Beim Straßenverkehrsamt Erlaubnis nach § 29 StVO anfordern
Auch wenn es umständlich ist, der nächste Schritt ist zwingend erforderlich, damit Sie legal mit übergroßen und schweren Maschinen auf der Straße fahren können. Die Erlaubnis nach § 29 StVO müssen Sie bei ihrem örtlichen Straßenverkehrsamt beantragen. Als Voraussetzung dafür benötigen Sie:
- die Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO,
- die Unbedenklichkeitserklärung der Versicherung und
- Sie müssen eine Haftungserklärung unterschreiben.
Damit verpflichten Sie sich bei etwaigen Schäden durch das beantragte Fahrzeug, an Straßen und anderen verkehrstechnischen Einrichtungen die Haftung zu übernehmen.
Genehmigung und Erlaubnis zusammen beantragen
Die Erlaubnis ist in der Regel für drei Jahre gültig und ist bei der Fahrt unbedingt mitzuführen. Je nach Wohnort besteht die Möglichkeit die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und die Erlaubnis nach § 29 StVO mit einem Antrag genehmigen zu lassen. Daher sollten Sie vorher auf jeden Fall bei ihrer örtlichen Behörde den Ablauf und die geforderten Unterlagen erfragen.
Überbreite Maschinen: Was sind Ihre Erfahrungen?
Der Weg bis eine überbreite Maschinen auf die Straße darf, ist regional sehr unterschiedlich. Welche Erfahrungen haben Sie bei der Beantragung von Genehmigung und Erlaubnis von überbreiten Maschinen gemacht?
Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen unten in die Kommentare!
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.