Verkehrsrecht: Alle Regeln auf einen Blick


Das Thema Verkehrsrecht wirft viele Fragen auf. Lesen Sie unter anderem, wann Sie eine Rundumleuchte benutzen dürfen, wie sie mit überbreiten Maschinen legal auf der Straße fahren und wann ihr Anhänger von der Zulassung befreit ist.
Führerscheinklassen
Welcher Führerschein ist ausreichend, was darf gefahren werden und wie alt muss der Fahrzeugführer sein? Die Führerscheinklasse T ist heutzutage ein Muss für jeden Lohnunternehmer, selbstständigen Landwirt oder Angestellten auf einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Mit der Fahrerlaubnisklasse L können ab einem Alter von 16 Jahren Schlepper mit einer bbH bis 40 km/h gefahren werden.
Zulassungsfreie Anhänger
Wer seine Anhänger ausschließlich für die Land und Forstwirtschaft benutzt, braucht unter bestimmten Umständen kein Kennzeichen, da die Anhänger von der Zulassungspflicht befreit sein könnten.
Frontpflug
Ein Grund, warum viele Praktiker den Einsatz eines Frontpflugs scheuen, ist sicher der erhöhte Aufwand beim Straßentransport. Was sagt die Gesetzeslage?
Überbreite Maschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder Rübenroder sind meistens breiter als drei Meter. Aber auch Schlepper mit Anbaugeräten oder angehängten Arbeitsgeräten können die 3-Metergrenze schnell überschreiten und dann dürfen die Fahrzeuge nur mit einer Genehmigung und einer Erlaubnis auf der Straße unterwegs sein.
Rundumleuchten
An fast jedem Schlepper ist mindestens eine gelbe Rundumleuchte zu finden. Mähdrescher, Häcksler und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind ebenfalls gut mit Rundumleuchten bestückt. Selbst an Oldtimertraktoren werden die Blinkleuchten angeschraubt. Doch welche Grundlagen müssen beim Einsatz vorhanden sein und was ist sonst noch zu beachten?
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