
"Nach umfassender Prüfung hat der Landkreis Emsland sich entschieden, von den Antragstellern ein umfassendes Brandschutzkonzept eines unabhängigen Sachverständigen hinsichtlich der allgemeinen Schutzziele nach der Niedersächsischen Bauordnung, aber insbesondere im Hinblick auf die Tierrettung, zu fordern", sagt der emsländische Landrat Hermann Bröring nach Angaben der Osnabrücker Zeitung. Hintergrund ist der geplante Bau von Hähnchenmastställen in Surwold und Bockhorst. Bürgerinitiativen haben dagegen Einwände erhoben.
Brandschutz: Landrat kündigt Rechtsgutachen an
Der Landkreis Emsland werde in einem unabhängigen Rechtsgutachten zudem grundsätzlich klären lassen, ob die von den Einwendern vorgetragenen Belange des Tierschutzes hinreichend in der Niedersächsischen Bauordnung abgedeckt sind, kündigte Landrat Bröring an. "Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Bestimmungen der Nutztierhaltungsverordnung sowie der Niedersächsischen Bauordnung den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Tierhaltung insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes entsprechen und ob bei der Genehmigung von Massentierhaltungsanlagen diese als landwirtschaftliche oder als gewerbliche Anlagen zu betrachten sind."
Erhöhter Aufwand bei Anlagenplanung und -bau
Letzteres würde einen erheblich höheren Aufwand bei Planung und Bau der Anlage notwendig machen. Aktuell gilt, so die Osnabrücker Zeitung, dass der Landkreis Emsland bei Abnahme eines Tiermaststalls den Bau und die Abluftwäscher kontrolliert. Weitere Kontrollen der Tierhaltungsanlagen finden nur anlassbezogen statt.
AbL: Völlig neue Rahmenbedingungen
Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ergeben sich dadurch völlig neue Rahmenbedingungen bei allen Antragsverfahren für "agrarindustrielle Großställe" und verlangt einen sofortigen landes- und bundesweiten Genehmigungs-Stopp für Großanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft würden. Eine Evakuierung der Tiere in großen Mastanlagen ist nach Einschätzung der AbL und der Bürgerinitiativen nicht möglich. § 20 der Niedersächsischen Bauordnung schreibe aber vor, dass die baulichen Anlagen so beschaffen sein müssten, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und auch Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich seien.
Forderung: Brandschutz-Vorgabe muss bundesweit gelten
Die neue Brandschutz-Vorgabe, so die AbL, könne nicht auf das Emsland beschränkt bleiben, sondern müse sofort auch landes- und bundesweit gelten. Nur dies könne auch das Ergebnis des Rechtsgutachtens des Landkreises und einer rechtlichen Klärung seitens der Landesregierung sein. (pd)
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.