Die Bestandsdaten und die Verwendung von Antibiotika aus der ersten Jahreshälfte 2018 müssen bis spätestens zum 14. Juli 2018 an die staatliche HI-Tier Datenbank übermittelt werden. Diese Frist gilt für sämtliche Tierbewegungen und Tierbestände der vergangenen 6 Monate, also vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018. Zukäufe, Verkäufe sowie Verluste sind dabei datumsgenau anzugeben.
Meldung zur Abgabe von Antibiotika an QS und HIT/TAM-Datenbank
Bis spätestens 14 Tage nach Halbjahresende müssen Sie ebenfalls die Arzneimittel-Abgabe- und Anwendungs-Belege (AuA-Belege) in die QS- und in die staatliche HIT/TAM-Datenbank eingeben. Damit können Sie als Tierhalter auch Dritte beauftragen – zum Beispiel den bestandsbetreuenden Tierarzt. Sollten Sie keine Antibiotika eingesetzt haben, so muss sowohl in der QS-Datenbank als auch in der Antibiotikadatenbank eine Nullmeldung erfolgen.
Tierhalterversicherung an die zuständige Behörde schicken
Mit der Tierhalterversicherung versichern Sie als Tierhalter schriftlich, dass Sie bei der Behandlung der Tiere nicht von den Anweisungen des Tierarzts abgewichen sind.
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