Pferdehalter im Kreis Verden aufgepasst: Bei einem Pferd in Hagen-Grinden wurde jetzt amtstierärztlich die Infektiöse Blutarmut der Einhufer festgestellt. Bei der unheilbaren Virus-Erkrankung handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das betroffene Tier wurde getötet.
Sperrbezirk wegen Infektion von Pferd im Kreis Verden
Die Veterinärbehörde hat einen Sperrbezirk festgelegt. Eine Möglichkeit zum Downloade der Tierseuchbehördlichen Allgemeinverfügung inklusive einer Karte mit den Grenzen des Sperrbezirkes finden Sie unten. Sämtliche Einhufer im Radius von rund einem Kilometer um die betroffene Haltung werden untersucht und müssen aufgestallt werden. Die Tiere dürfen ohne Genehmigung nicht aus dem Gebiet gebracht werden. Veranstaltungen mit Einhufern sind hier untersagt.
Übertragung von Infektion durch Blutsauger
„Die Infektiöse Blutarmut der Einhufer tritt, obwohl weltweit verbreitet, in Deutschland sehr selten auf“, erklärt Dr. Peter Rojem, Amtstierarzt des Landkreises Verden. Übertragen werde das Virus vor allem durch blutsaugende Insekten.
Andere Übertragungswege, wie eine Infektion von Tier zu Tier, seien sehr selten. Daher sei in diesem Fall höchstwahrscheinlich nicht mit einer Ausbreitung zu rechnen. Die im selben Bestand stehenden Pferde seien alle negativ getestet worden.
Blutsaugende Insekten von Pferden fernhalten
Das Veterinäramt rät Pferdehaltern, blutsaugende Insekten von den Pferden fernzuhalten. „Eine Aufhebung der Sperrmaßnahmen ist erst in drei Monaten möglich, wenn eine Wiederholungsuntersuchung aller Pferde im Sperrgebiet stattgefunden hat“, betont Rojem.
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