Mit der Änderung dieses Rechtsrahmens wird sichergestellt, dass als "frisch" angebotene Geflügelfleischzubereitungen, wie gewürztes oder mariniertes Hähnchen- oder Putenfleisch, nur aus frischem Geflügelfleisch hergestellt sind, das zu keiner Zeit gefroren gewesen ist. Durch die Änderung der Vermarktungsnorm wird, bei einem wachsenden Markt küchenfertiger Produkte, die Verwendung des Begriffs "frisch" verbraucherorientierter, klarer und präziser definiert. Pünktlich zum Start der Grillsaison wird zum 1. Mai 2010 eine entscheidende Regelung für die Verbraucher wirksam.
Klare Frische-Deklaration im Sinne des Verbraucherschutzes
Diese Garantie, dass als frisch angebotene Produkte auch nur aus frischem Fleisch hergestellt werden, besteht momentan nur für die Vermarktung von Geflügelfleisch. Mit dieser klaren Regelung ist der Entwicklung Rechnung getragen, dass Verbraucher frische Produkte aus heimischer Erzeugung bevorzugen, was sich am rückläufigen Trend gefrorener Ware erkennen lässt. So liegt der Anteil der Verbraucherkäufe an frischem Geflügelfleisch bei über 70 Prozent. Zu erkennen sind in Deutschland erzeugte Geflügelfleischzubereitungen an dem DDD Herkunftsnachweis auf der Verpackung. Dieser dokumentiert, dass das Geflügel in Deutschland geschlüpft, aufgezogen und verarbeitet wurde. (pd)
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