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Geflügel

Antibiotika-Monitoring: Noch zwei Tage zum Fristende

am Montag, 12.01.2015 - 11:15 (Jetzt kommentieren)

Bis zum 14. Januar 2015 müssen alle Angaben in die staatliche Antibiotika-Datenbank für das zweite Halbjahr erfolgt sein. Bisher wurden die Daten von 7.735 tierhaltenden Betrieben in der HIT-Datenbank registriert.

 
Meldepflichtige Tierhalter haben nur noch zwei Tage Zeit ihre Daten in die staatliche Antibiotika-Datenbank einzutragen. Seit Anfang Dezember 2014 überträgt die QS die Daten aus dem Antibiotika-Monitoring an die HIT-Datenbank. Seitdem ist es nicht mehr notwendig, dass die Antibiotikadaten in beiden Datenbanken erfasst werden.
 
 

Daten von 7.735 Betriebe übertragen

Bis zum 7. Januar 2015 haben von 31.600 meldepflichtigen Tierhaltern 7.735 Geflügel, Schweine und Rinder haltende Betriebe ihre Daten an die HIT-Datenbank gemeldet und QS über die Tierhaltererklärung als sogenannten Dritten mit der Datenübertragung beauftragt. Damit die Daten übertragen werden können, müssen Tierhalter QS einmalig eine Ermächtigung erteilen, in welcher geregelt ist, welche Daten genau an die HIT-Datenbank übertragen werden sollen.
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