Bis zum 7. Januar 2015 haben von 31.600 meldepflichtigen Tierhaltern 7.735 Geflügel, Schweine und Rinder haltende Betriebe ihre Daten an die
HIT-
Datenbank gemeldet und QS über die Tierhaltererklärung als sogenannten Dritten mit der Datenübertragung beauftragt. Damit die Daten übertragen werden können, müssen Tierhalter QS einmalig eine Ermächtigung erteilen, in welcher geregelt ist, welche Daten genau an die HIT-Datenbank übertragen werden sollen.
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