Bislang ist Deutschland von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben. Aber die Ausbrüche in der Wilschweinepopulation in Westpolen und jetzt auch in einem Hausschweinebestand im westpolnischen Nowosolski lassen aufhorchen.
In einer Pressemitteilung gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt, dass Deutschland neben umfangreicher Präventions- und Aufklärungsarbeit auch auf den Ernstfall vorbereitet sei. Kontinuierlich würden notwendige Anpassungen im Tiergesundheits- und im Jagdrecht geprüft.
Auch Bundesländer wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben ihre Maßnahmen zur Prävention bereits hoch gefahren, zum Beispiel mit schnellen Eingreiftruppen. Außerdem wurden viele Meter Zäune gegen die ASP angeschafft.
ASP: Starke Ein- und Beschränkungen
Dies sind die Anordnungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden vor Ort, die im Ernstfall eines ASP-Ausbruchs seit der letzten Änderung des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes gelten:
- Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete,
- Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes,
- Beschränkungen oder Verbote der Jagd,
- Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden oder das Anlegen von Jagdschneisen,
- vermehrte Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,
- Möglichkeit, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde gegebenenfalls Dritte (zum Beispiel Forstbeamte, Berufsjäger oder Jagdausübungsberechtigte anderer Reviere) beauftragen kann, wenn eine verstärkte Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht oder nicht in dem erforderlichen Maße erfolgt.
Laut des BMEL wurde außerdem die Schweinepest-Verordnung geändert. So können zuständige Behörden beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest zum Beispiel Maßnahmen zur Absperrung durch Zäune oder andere Wildtierbarrieren - auch in anderen Gebieten als den sogenannten Kerngebieten - ergreifen.
Auch Bayern baut Präventionsmaßnahmen gegen ASP aus
Auch in Bayern werden die jagdlichen Präventionsmaßnahmen ausgedehnt. Forstministerin Michaela Kaniber sagt, dass die Reduktion der stetig steigenden Wildschweinpopulation ein unverzichtbares Gebot sei. Folgende Maßnahmen gelten dort:
- Einsatz von Nachtsichttechnik und die Fangjagd sind nun deutlich unbürokratischer möglich.
- Die Zusammenarbeit von Jägern, Grundeigentümern und Förster soll intensiviert werden, um revierübergreifende Bewegungsjagd oder die Anlage von Bejagungsschneisen zu ermöglichen.
Update 20. April: Auch Sachsen verstärkt ASP-Präventionsmaßnahmen
Der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Prof. Thomas Mettenleiter, mahnt gegenüber der Afrikanischen Schweinepest zur Wachsamkeit. Das derzeitige Corona-Geschehen beeinträchtige aber nicht den notwendigen Schutz vor der Tierseuche. Er appelliert an die Schweinehalter, die Hygieneverordnung strikt einzuhalten.
Der Freistaat Sachsen kündigte an, seine ASP-Präventionsmaßnahmenn zu verstärken. Dazu gehört die Verpflichtung in ganz Sachsen Fallwildwildschweine, Unfallwildwildschweine und krank erlegte Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Tierkörper sind auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend unschädlich zu entsorgen.
Für den Landkreis Görlitz und den Landkreis Bautzen wird - aufgrund ihrer Nähe zur polnischen Grenze und dem höheren Risiko einer Einschleppung aufgrund migrierender Wildschweine - zusätzlich die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet.
Staatsministerin Petra Köpping begründet die Maßnahmen damit, dass Fall-, Unfallwild und auch krank erlegte Wildschweine für die Früherkennung wertvolle Indikatortiere seien. Sei das Virus in die Wildschweinpopulation eingedrungen, sei ein Nachweis bei diesen Tieren am wahrscheinlichsten.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.