Das Landgericht Hamburg hat der selbsternannten Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihrem Gründer Jan Peifer per einstweiliger Verfügung verboten, Foto- und Videomaterial eines sterbenden Huhns zu verbreiten. Laut einer Eilmeldung des Rechtsanwalts des betroffenen Legehennenhalters waren Unterstützer des Vereins in den Stall der Hönig-Hof GmbH in Baden-Württemberg eingedrungen und haben dort Filmaufnahmen gemacht.
Der Landwirt und sein Rechtsanwalt hätten durch die Auswertung des Materials belegen können, dass ein Huhn, dessen Tod die Tierrechtler als angeblichen Beleg für eine vermeintlich qualvolle Hühnerhaltung präsentiert hätten, erst nach dem Eindringen der Unterstützter verunglückt sei.
Das Huhn hatte sich nach den Angaben des Landwirts und seines Rechtsanwalts erst bei dem Versuch, vor den Scheinwerfern der Unterstützer zu fliehen, mit dem Fuß verfangen. Die Unterstützer hätten das Huhn minutenlang kopfüber hängend bei seinem Leiden gefilmt, statt es aus seiner tödlichen Lage zu befreien.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.