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Alternative Haltungsform

Baugenehmigung für Hühnermobile: In diesen 6 Ländern geht es ohne

Hühnermobil von Weiland
am Montag, 21.06.2021 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

Eier von Hühner aus Mobilställen sind beim Verbraucher beliebt und für viele Landwirte eine lukrative Einkommensalternative. Aber es gibt Gesetze, die eingehalten werden müssen.

Viele Landwirte entdecken Mobilställe für Geflügel als neuen Betriebszweig: Die Verbraucher fragen immer stärker Eier aus solchen alternativen Haltungsformen nach und Landwirte erhalten teilweise endlich wieder Anerkennung für ihre Arbeit.

Das Angebot an mobilen Ställen in allen Größe ist inzwischen groß. Aber auch hier gilt es Gesetze zu beachten. Zum Beispiel in Hinblick auf den Seuchen- und Umweltschutz. Gerade beim Baurecht gibt es aber nach wie vor keine bundesweit einheitliche Lösung.

In diesen Bundesländern ist keine Baugenehmigung für mobile Hühnerställe nötig

Die Auslegung und die Sichtweisen der Bauordnungsämter in Hinblick auf Mobilställe für Geflügel ist bundesweit sehr uneinheitlich. Aber: In den meisten Bundesländern sind Hühnermobile– zumindest ab einer gewissen Größe – baugenehmigungspflichtig.

Und selbst bei „Genehmigungsfreiheit“ kommen zusätzliche Anforderungen auf die Geflügelhalter zu. Laut Biokreis können Landwirte in sechs von 16 Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Genehmigung verzichten (Stand: Juni 2021):

  • Bayern (Voraussetzung unter anderem: maximal 3 x 12 m², Ortswechsel spätestens nach 3 Monaten, Fortbewegung ohne gesteigerten Arbeits- und Zeitaufwand möglich)
  • Hessen (Voraussetzung: Ortswechsel nach spätestens 2 Monaten, Wechsel muss binnen weniger Minuten und in wenigen Arbeitsschritten möglich sein, muss ein landwirtschaftliches Vorhaben sein, außerdem wird es auf Mobilställe mit geringen Abmessungen - bis etwa 8 m Breite und 15 m Länge - begrenzt.)
  • Niedersachsen (Voraussetzung: dienen einem landwirtschaftlichen Betrieb und weisen nicht mehr als 450 m³ Bruttorauminhalt auf. Auslauffläche mindestens 7 m²/m³)
  • Nordrhein-Westfalen (Voraussetzung: maximal 800 Tiere, Ortswechsel spätestens nach 4 Wochen, gleicher Standort frühstens nach 8 Wochen)
  • Rheinlandpfalz (Voraussetzung: nicht größer als 100 m², Firsthöhe maximal 6 m)
  • Schleswig-Holstein (Voraussetzung unter anderem: maximal 1.000 Tiere, Stall besitzt fest verbautes wege- und straßentaugliches Fahrwerk mit geschlossener Bodenplatte)

Auflagen für Hühnermobile beachten

Bevor Landwirte also mit dem Gedanken spielen, sich einen Mobilstall anzuschaffen, sollte man auf jeden Fall nachfragen, was im eigenen Landkreis aktuell für Vorgaben herrschen. Folgendes gilt es unter anderen zu bedenken:

  • Genehmigungsfreiheit ist nicht gleich Handlungsfreiheit. Grundsätzlich sind baugenehmigungsrelevante Vorgaben wie Abstandsreglungen zu Wohnbebauung oder Straßen einzuhalten. Hinzu kommen Emissionsvorgaben.
  • In Bayern, Hessen und NRW gelten zusätzlich zu den Größenbeschränkungen auch noch Auflagen hinsichtlich des regelmäßigen Standortwechsels der Mobilställe. Diese muss man auch bei schlechtem Wetter und im Winter einhalten können.
  • Auch Einfriedungen und beispielsweise Fütterungsautomaten können genehmigungspflichtig sein.
  • Besonders zu beachten sind Vorgaben zum Immissionsschutz bei Ausläufen.
  • Oftmals sind spätestens die Erweiterungen beziehungsweise Vergrößerungen der Ställe und Bestände doch wieder genehmigungspflichtig.

Hühnermobile: Diese Mobilställe bietet der Markt

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