Die neue Behörde übernimmt von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung komplexer Betriebe inklusive Vollzug. 70 neue Stellen wurden dafür geschaffen und 20 Stellen zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert. Der Hauptsitz ist in Kulmbach und deckt die Betriebe in den fränkischen Regierungsbezirken sowie der Oberpfalz ab. Erding ist zweiter Dienstsitz und für die südlichen drei Regierungsbezirke sowie die Grenzkontrollstelle am Flughafen München zuständig.
Kontrolle der überregional tätigen Unternehmen
Durch die Reform werden bayernweit knapp 600 Betriebe unter die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde gestellt. Das sind einerseits überregional tätige Betriebe, die Lebensmittel herstellen und hierfür einer Zulassung bedürfen, beispielsweise große Schlacht- oder Fleischzerlegungsbetriebe und Molkereien. Andererseits sind überregional tätige Betriebe erfasst, die bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, etwa Großbäckereien, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Mälzereien oder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln. Auch alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen werden der neuen Kontrollbehörde unterstellt.
Entlastung der Landratsämter
Damit bleiben die Kreisverwaltungsbehörden für die überwiegende Zahl der Betriebe zuständig, darunter lokal und regional tätige Metzgereien oder Hofläden. Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf bezeichnete die neue Behörde als Meilenstein in der Geschichte der bayerischen Lebensmittelüberwachung. Sie sorge gleichzeitig für eine deutliche Entlastung der Landratsämter, ist die MInisterin überzeugt.
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