Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat eine „Vertrauensperson Tierschutz“ für die Nutztierhaltung ernannt. Ab sofort können Verbraucherinnen und Verbraucher, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter von Betrieben im Umfeld der Nutztierhaltung oder Schlachtung Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder entsprechende Verdachtsfälle melden, teilt das LGL in einer Pressemitteilung mit.
„Das Thema Tierschutz hat am LGL einen hohen Stellenwert. Mit der Einrichtung der „Vertrauensperson Tierschutz“ haben wir ein Angebot geschaffen, damit Beobachtungen und Verdachtsfällen unverzüglich nachgegangen werden kann“, sagt LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf. Die Einrichtung einer Vertrauensperson hat sich bereits im Bereich der Lebensmittelsicherheit bewährt.
Staatsanwaltschaft wird in begründeten Verdachtsfällen direkt eingeschaltet
Nach Angaben des LGL werden die Hinweise sorgfältig geprüft und je nach Schweregrad unverzüglich an die für die Überwachung des Tierschutzes zuständigen Dienststellen bei den Landkreisen und Städten im Freistaat Bayern weitergegeben oder unter Beteiligung der Bezirksregierungen oder des LGL überprüft. So sollen konkreten Hinweisen ohne Zeitverzug und im größtmöglichen Umfang nachgegangen werden. Bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat wird außerdem direkt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
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