Pferde sind schöne und majestätische Tiere, doch jeder Pferdehalter weiß, welche Schäden die schönen Tiere im Zweifel anrichten können. Das bekam auch Stallbesitzer und Pensionspferdehalter Leo R. zu spüren. Ein in seinem Stall untergebrachtes Pferd konnte sich aus seiner Box befreien und spazierte durch das Dorf. Das Pferd und auch Personen kamen bei dem unerwünschten Ausflug nicht zu Schaden, allerdings beschädigte der Ausbrecher einige parkende Autos. Nachdem das Pferd wieder eingefangen und sicher zurück in seiner Box stand, kam die Frage auf, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Für Leo R. stand fest: Das geht zu Lasten des Tierbesitzers, der sein Pferd bei ihm untergestellt hatte. Doch weit gefehlt.
Den Nachweis, dass er das Pferd ordnungsgemäß untergebracht hatte konnte er nicht vollständig führen. War die Boxentür wirklich fest verriengelt, nachdem er morgens gefüttert hatte? Das konnte Leo R. vor der Versicherung nicht beweisen, also haftet auch er für den entstandenen Schaden, den das Pferd aus seinem Stall angerichtet hat. Den Schaden an den geparkten Autos muss er nun selbst zahlen, im fehlte die entsprechende Haftpflichtversicherung.
Pensionspferde: Hütehaftpflicht deckt Schäden für Reitstallbesitzer ab
Mit dem Einstallen von Pensionspferden werden Sie als Stallbesitzer laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) zum Tierhüter und sollten sich gegen solche Haftpflichtansprüche absichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung oder Hütehaftpflichtversicherung ist für Reitstallbesitzer absolut notwendig.
Wie Leo R. haften Sie als Tierhalter in einem Schadensfall durch Pensionspferde aus einem vermuteten Verschulden. Das bedeutet, dass Sie einen Entlastungsbeweis führen müssen, der belegt, dass das bei Ihnen eingestellte Pferd ordnungsgemäß untergebracht und beaufsichtigt haben. Wer mit dem Entlastungsbeweis, der oftmals an strenge Auflagen geknüpft ist, nicht erfolgreich ist, muss gemeinsam mit dem Pferdebesitzer für den entstandenen Schaden aufkommen.
Die Hütehaftpflicht deckt alle Schäden ab, die ein Pensionspferd anrichten kann. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ebenfalls abgedeckt sind Flurschäden und Schäden am Pensionspferd selbst, wenn es sich in der Inobhutnahme beispielsweise verletzt oder es erkrankt. Letzteres ist vor allem dann relevant, wenn Sie als Reitstallbesitzer auch das Füttern der Pferde übernehmen oder sie auf die Weide bringen.
Haftpflichtversicherung: Darauf müssen Sie als Reitstallbesitzer achten
Pensionspferdehaftpflicht, Hütehaftpflichtversicherung oder Obhutsversicherung: Die Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung für Pensionspferdehalter hat viele Namen. Gemeint ist dabei aber immer, dass das Schadensrisiko, das von gehaltenen, fremden Pferden auf Ihrem Betrieb ausgeht, abgedeckt ist.
Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie als Reitstallbesitzer darauf achten, dass sie dann greift, wenn bei Ihnen eingestellte Pensionspferde wie im Fall von Leo R. aus dem Stall oder der Weide ausbrechen und beispielsweise einen Unfall oder andere Schäden verursachen. In diesem Fall werden die Haftpflichtansprüche nicht nur an den Pferdebesitzer, sondern auch an den pferdehaltenden Betrieb gestellt.
Pferdebesitzer: Haftpflichtversicherung zwingend vorweisen
Nicht nur Sie als Reitstallbesitzer müssen eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können. Sie sollten sich den gültigen Versicherungsschutz auch von den Pferdebesitzern vorweisen lassen. Richtet ein Pferd beispielsweise im Reitbetrieb oder auf der Weide Schäden an zum Beispiel anderen Pferden oder Personen an, haftet der Besitzer in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sein Pferd verursacht, auch wenn er selbst im Schadensfall keine Schuld träg. Um einen reibungslosen Ablauf in Ihrem Stall zu gewährleisten müssen also sowohl Sie als Reitstallbesitzer als auch die Pferdebesitzer über einen gültigen Versicherungsschutz verfügen.
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