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Tiertransporte

Brandenburg: Keine Tiertransporte mehr nach und durch Russland

Tiertransporter auf einer Autobahn
am Freitag, 24.04.2020 - 10:47 (Jetzt kommentieren)

Brandenburg genehmigt vorerst keine Tiertransporte mehr, die nach oder durch Russland führen, da entlang der Transportwege die Versorgung der Tiere nicht sicher gestellt werden kann.

Da auf dem Gebiet der Russischen Föderation entlang der Transportwege derzeit keine Versorgungsstellen für Tiere im Betrieb sind, dürfen von Brandenburg aus keine Tiertransporte starten, die Russland als Ziel- oder Transitland haben. Darüber hat das Verbraucherschutzministerium Brandenburg die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter informiert, nachdem diese Information vom russischen Dienst für veterinärrechtliche eingegangen war.

„Tiertransporte können für die Tiere mit Leiden verbunden sein. Besonders die langen Strecken in Drittländer außerhalb der EU bedeuten für Tiere große Strapazen. Deshalb muss immer sichergestellt werden, dass Tiere auf dem Weg regelmäßig entladen werden können, so dass sie getränkt und gefüttert werden und sich ausreichend erholen können", erklärte Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer. Eine tierschutzgerechte Versorgung müsse bis zum Zielort gewährleistet werden, auch wenn dieser nicht in der EU liegt. So müssten Transportunternehmer und Organisatoren der Transporte bei jeder Anmeldung eines Tiertransports zwingend Ruheorte und Versorgungsstellen im Drittland nachvollziehbar und sicher belegen. Das sei für die Russische Föderation bis auf weiteres nicht möglich.

Tiertransporte streng kontrolliert

Der Europäische Gerichtshof hat bereits im April 2015 deutlich gemacht: Tierschutz endet nicht an der EU-Grenze. Ohne entsprechende Versorgungsstellen ist eine tierschutzgerechte Abfertigung von Tiertransporten rechtlich ausgeschlossen. „Weil aus Brandenburg viele Transporte über Russland abgefertigt werden, hat sich das Verbraucherschutzministerium bereits im letzten Jahr gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, genaue Informationen über die Existenz und den Zustand der Versorgungsstationen in Russland zu erhalten“, erklärt Anna Heyer-Stuffer.

Das Verbraucherschutzministerium hat zudem Mitte März einen Erlass zur „Plausibilitätsprüfung im Zusammenhang mit der Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Beförderungen“ an die Landkreise und kreisfreien Städte versendet und mit einem Rundschreiben über Grenzüberschreitende Transporte lebender Tiere während der Corona-Pandemie informiert.

Damit wurde die Prüfung von Tiertransporten deutlich verschärft. Anmeldungen zu Transporten auf Routen, bei denen Zweifel bestehen, ob die gemachten Angaben etwa zu Versorgungsstellen von den Transporteuren einzuhalten sind, werden nicht abgefertigt. Zudem wird keine Erlaubnis erteilt, wenn Fakten und Daten, die für die Zertifizierung und Rückverfolgung erforderlich sind, nicht plausibel erscheinen. Außerdem sollen angesichts der Corona-Pandemie Transporte insbesondere von lebenden Tieren auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Mit Material von Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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