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Bundesrat unterstützt Erweiterung der Tierschutzkontrolle

Totes Schwein
am Freitag, 07.05.2021 - 12:44 (Jetzt kommentieren)

Verendete Nutztiere sollen künftig in den Abdeckereien auf Anzeichen von Tierschutzverstößen untersucht werden. Nach dem Willen des Bundesrates sollen aber nicht nur Rinder und Schweine, sondern auch Schafe, Ziegen und Pferde in die Kontrollen einbezogen werden.

Die Länderkammer nahm heute (7.5.) Stellung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Tierschutz durch Kontrollen in den Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (sogenannte VTN-Betriebe) verbessern soll.

In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, dass die Zahl der jährlich an VTN-Betriebe abgelieferten Falltiere „auf ein grundsätzliches Tierschutzproblem in den Nutztierhaltungen“ hinweise. Darum bekräftigte der Bundesrat seine Auffassung, dass tierschutzrechtliche Kontrollen in den Tierkörperbeseitigungsanstalten einen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes leisten könnten.

Backhaus: Geflügel wird der nächste Schritt

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus hob im Plenum der Länderkammer hervor, die Tierkörper ließen sehr deutliche Rückschlüsse auf die Verhaltensweisen der Tierhalter zu.

Backhaus sagte, er hätte sich gewünscht, auch Geflügel in die Neuregelung einzubeziehen. Das sei leider nicht gelungen, werde aber „der nächste Schritt sein“.

Hintergrund für die Bundesratsinitiative ist eine Studie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit dem Ergebnis, dass bei mehr als 10 Prozent der angelieferten Kadaver Veränderungen darauf hindeuten, dass die betroffenen Tiere vor ihrem Tod länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren.

Im Seuchenfall soll auf Kontrollen verzichtet werden

Der Bundesrat will erreichen, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch auf die mögliche Gefahr der illegalen Entsorgung von Tierkörpern, um Kontrollen zu vermeiden, eingegangen wird.

Zugleich forderte die Länderkammer eine Einschränkung der Kontrollpflichten im Tierseuchenfall. Dann dürften die Verarbeitungskapazitäten der Entsorger nicht durch zeitraubende Kontrollen verendeter Tiere auf Tierschutzverstöße vermindert werden. Im Tierseuchenfall müssten in den VTN-Betrieben sämtliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, um eine unverzügliche Beseitigung verendeter und getöteter Tiere sicherzustellen.

Nach der Stellungnahme des Bundesrates geht der Gesetzentwurf nun zur weiteren Beratung zurück an den Bundestag.

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