Die Bundesländer drängen auf eine systematischere Kontrolle auch der Junghennenaufzuchtbetriebe, um insbesondere möglichen Überbelegungen in den Ställen vorzubeugen. In seiner am Freitag verabschiedeten Stellungnahme zur geplanten Novelle des Legehennenbetriebsregistergesetzes sprach sich der Bundesrat dafür aus, dass künftig die Junghennenaufzuchtbetriebe ebenfalls in das System der Marktüberwachung für Legehennen einbezogen werden.
Nur wenn die Lücke in der Überwachungskette geschlossen sei, bestehe die Möglichkeit, eine Überbelegung in den Ställen zu ermitteln und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen. Denn diese kauften bewusst Eier eines bestimmten Haltungssystems wollten sicher sein, dass die vorgegebenen Besatzdichten nicht überschritten würden, erklärte die Länderkammer zur Begründung.
Das im Jahr 2003 in Kraft getretene Registrierungsgesetz gilt bisher nur für Legehennenbetriebe ab 350 Tiere, nicht aber für Junghennenzüchter.
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