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Putenhaltung

Bundesregierung hält an Mindestanforderungen für Putenhaltung fest

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hält trotz scharfer Kritik aus der Geflügelwirtschaft an seinem Vorhaben fest: Es soll gesetzliche Mindestanforderungen für die Haltung von Mastputen geben.
am Dienstag, 28.02.2023 - 09:44 (Jetzt kommentieren)

Nach einer kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion machte die Bundesregierung deutlich, dass sie zu dem Vorhaben steht, gesetzliche Mindestanforderungen für Puten festzulegen.

Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Eckpunktepapier zur Putenhaltung vorgestellt hat, gab es scharfe Kritik aus der Geflügelwirtschaft. Trotzdem steht das BMEL zu seinem Vorhaben, gesetzliche Mindestanforderungen für die Haltung von Mastputen festzulegen.

Um eine tiergerechte Haltung von Mastputen in der Praxis sicherzustellen, würden die zuletzt 2013 angepassten freiwilligen Eckwerte der Branche nicht ausreichen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen träten bei der Haltung und Mast von Puten nach wie vor gesundheitliche Probleme und tierschutzrelevante Verhaltensstörungen wie Federpicken oder Kannibalismus auf.

EU-Vorgaben für Putenhaltung lassen auf sich warten

Auch auf europäischer Ebene setze sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine Aufnahme von Tierschutzmindestanforderungen an das Halten landwirtschaftlicher Tiere ein, für die es bisher noch keine spezifischen Anforderungen gibt, heißt es weiter.

In den ersten, für Ende 2023 vorgesehenen Brüsseler Entwürfen, seien aber noch keine Vorgaben an die Haltung von Mastputen beabsichtigt. Insofern sei nicht absehbar, wann entsprechende Entwürfe für harmonisierte EU-Vorgaben zu erwarten seien.

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