Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Verordnung

Bundestag stimmt starker Reduzierung von Ammoniakemissionen zu

am Dienstag, 22.05.2018 - 14:48 (Jetzt kommentieren)

Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag eine Verordnung zur deutlichen Reduktion von Ammoniakemissionen.

Landwirte in Deutschland müssen sich mittelfristig auf deutlich verschärfte Regelungen zu Ammoniakemissionen einstellen. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag (17.05.2018) ohne Aussprache mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und Grüne die „Verordnung zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe“. Damit werden die Vorgaben der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtline) umgesetzt.

Danach muss Deutschland die Emission von Ammoniak bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand von 2005 um 29 Prozent reduzieren. Ein Luftreinhalteprogramm soll das möglich machen. Dies muss die Bundesregierung bis spätestens März 2019 erstellen und es alle vier Jahre aktualisieren.

Die durchschnittliche Reduzierungspflicht für alle EU-Länder liegt bei 19 Prozent und damit 10 Prozentpunkte unter den Forderungen für Deutschland.

DBV: Ammoniakreduktion für Landwirte eine kaum zu bewältigende Herausforderung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) geht von harten Struktureinschnitten für die Landwirtschaft aus. Breits vor der Verabschiedung der NEC-Richtlinie Ende 2016 hatte DBV-Generalsekretär Bernd Krüsken vor „kaum zu bewältigenden Herausforderungen gewarnt“. Nach Einschätzungen des DBV hat die verpflichtende Ammoniakemissionsreduktion eine großen Tragweite für die deutsche Landwirtschaft – besonders für die Tierhaltung.

Vereinbarkeit von Tierwohl und Emissionsschutz gefordert

Die vorgesehenen Reduktionsziele dürften nicht dazu führen, dass der Strukturwandel in der Landwirtschaft noch beschleunigt wird, warnt der DBV. Zudem weist der Deutsche Bauernverband auf den Zielkonflikt zwischen den Themen Emissionsschutz und Tierwohl hin. Hier bedürfe es einer dringenden Abwägung. Stallungen mit besonderen Tierwohlaspekten, wie Offenfront-, Außenklimaställe oder Laufhöfe müssten mit der Umsetzung der NEC-Richtlinie vereinbar sein. Abgeriegelte Stallungen mit verpflichtenden Filteranlagen dürften, nach Ansicht des DBV, nicht die Zielsetzung der NEC-Richtline sein.

Mit Material von AgE

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...