Die Vogelgrippe grassiert in vielen Teilen Deutschlands und Europas. Zuletzt wurden Fälle in Niedersachsen und Brandenburg bekannt. Auch die Kreise, in denen Stallpflicht herrscht, werden immer mehr.
Laut russischen Behörden habe man das Vogelgrippe-Virus H5N8 erstmals bei Menschen nachgewiesen. Agrarministerin Klöckner, Otte-Kinast und Backhaus initiieren Monitoring zur besseren Risikobewertung.
Punkte aus der Checkliste: Schutz gegen Vogelgrippe
Die folgende Checkliste kann Betrieben dabei helfen, sich vor der Vogelgrippe zu schützen.
- Lageplan mit Einzeichnung der Biosicherheitsbereiche, Grundrisse, Skizzen unter Berücksichtigung der Biosicherheitseinrichtungen (Schleusen, Reinigung, Desinfektion etc.) vorhanden?
- Zugang beschränkt auf Beschäftigte und erforderliches externes Personal (z. B. Tierarzt, Techniker, Inspektionspersonal, Fängerkolonnen).
- Bereitstellung von regelmäßig zu erneuernden Desinfektionsmitteln in Wannen zur Desinfektion des Schuhwerks.
- Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich reinigen und desinfizieren und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigen (gemäß §§ 5 und 6 GeflPSchV).
- Wildvogelsicheres Dach und Wände bzw. Zäune.
- Gewässer (Löschwasserteich, Rückhaltebecken) auf Gelände mit Netz überspannen, um den Einflug von Wasservögeln zu verhindern.
- Fütterung nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind (§ 3 GeflPSChV).
- Kein „Vorgreifen“ und Umstallen von Tieren.
- Kein Austausch von Futtervorräten zwischen Herden.
Aktuelle Risikoeinschätzung des FLI zur Vogelgrippe
Aufgrund der seit Jahresbeginn plötzlichen und massiven überregionalen Ausbrüche von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAIV) des Subtyps H5N8 in Geflügelbetrieben in Osteuropa aktualisierte das FLI die Risikoeinschätzung:
- Das Risiko eines direkten Viruseintrages in deutsche Geflügelbetriebe durch Lebendtransporte aus EU-Mitgliedstaaten wird als gering erachtet.
- Das Risiko eines Eintrags durch HPAIV kontaminierte Gegenstände aus den betroffenen Regionen (Fahrzeuge, Kleidung, Schuhe) wird als mäßig eingestuft.
- Für Wassergeflügelhaltungen in Deutschland wird das Risiko als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags von HPAIV in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte Kontakte zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln wird als gering eingestuft.
Weitere Informationen zur aktuellen Gefahreneinschätzung des FLI finden Sie hier.
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