
Diesen Antrag will Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer auf der Agrarministerkonferenz in Rostock einbringen. Findet der Grünen-Politiker mit seinem Vorhaben auf der Konferenz die Mehrheit, wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Wege zu leiten, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Bisher ist nur eine behördliche Kontrolle von lebenden Nutztieren gesetzlich vorgeschrieben.
Tierkörperbeseitigungsanlagen sollen keine Schlupflöcher sein
Mit dem Vorschlag des niedersächsischen Landwirtschaftsministers könnte sich die gesetzliche Vorgabe auf vorzeitig verendete Nutztiere ausweiten. Diese werden bislang wie Schlachtabfälle ohne große Überprüfung von Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt. In Niedersachsen fallen jährlich 120.000 t Tierkadaver an. Mit einer vorgeschriebenen Untersuchung der Kadaver und einer genauen Rückverfolgbarkeit per Ohrmarke zu den jeweiligen Betrieben, soll verhindert werden, dass die Tierkörperbeseitigungsanlagen zu Schlupflöchern für die Missachtung des Tierschutzes werden. Der Bund müsse es den Ländern ermöglichen bei Verstößen, den Verursacher herauszufinden und zu sanktionieren, so Minister Meyer.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.