Bei den Rodentiziden zur Ratten- und Hausmausbekämpfung liegt der Fokus auf Mitteln mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen - die so genannten Antikoagulanzien. Das sind fast alle für diesen Zweck zugelassenen Mittel, die in Deutschland eingesetzt werden. In dieser Gruppe wird zwischen den Wirkstoffen der ersten Generation (Warfarin oder Coumatetralyl) und Wirkstoffen der zweiten Generation (Bromadiolon, Brodifacoum, Difenacoum, Flocoumafen, Difethialon) unterschieden. Um Rodentizide mit Wirkstoffen aus beiden Gruppen benutzen zu dürfen, muss der Anwender einen Sachkundenachweis besitzen.
Sachkundenachweis für Pflanzenschutz wird anerkannt
Ein gültiger Sachkundenachweis für Pflanzenschutz wird derzeit für gelegentliche, berufs- und gewerbsmäßige Anwendung von Rodentiziden, die in der Landwirtschaft vorgeschrieben sind, annerkant. Wer diesen Sachkundenachweis besitzt, ist für die Anwendungen qualifiziert und braucht keine weiteren Sachkundenachweise.
Diese Arten von Andwendungen gibt es
Es wird dabei unterschieden zwischen gelegentlicher Anwendung und berufs- sowie gewerbsmäßiger Anwendung.
- Gelegentliche: Anwender ohne Sachkundenachweis dürfen nur Rodentizide mit Antikoagulanzien der ersten Generation anwenden.
- Berufsmäßig: Anwender dürfen Rodentizide der ersten und zweiten Generation anwenden. Hier gehört die übliche, regelmäßige Rattenbekämpfung im eigenen Betrieb.
- Gewerbsmäßig: Diese Anwendung wird von Schädlingsbekämpfer oder Lohnunternehmer durchgeführt.
Tipps für die Anwendung von Rodentiziden
- Landwirte mit Sachkundenachweis dürfen alle im Handel befindlichen Rodentizide in eigener Verantwortung erwerben und einsetzen.
- Jegliche Rodentizid-Anwendung in Haus und Freiland muss in manipulationssicheren "Köderboxen" (im Handel erhältlich oder leicht selbst herzustellen) erfolgen.
- Es ist verboten, streufähige Schüttköder in Gebäuden auf Blumenuntersetzern oder Tellern anzubieten.
- In Niedersachsen sollte auf den Einsatz von Präparaten mit dem Wirkstoff Warfarin verzichtet und auf bewährte Handelspräparate zurückgegriffen werden. Diese sind zum Beispiel: "Ratron"- , "frunax DS"- oder "Racumin"-Rodentizidgruppen oder Mittel mit dem Wirkstoff Flocoumafen.
- Die Anwendung sollte die Schritte Vorköderung mit unbegiftetem Ködermaterial (z. B. Futter-Haferflocken), die eigentliche Bekämpfungsphase mit dem Präparat und eine Erfolgskontrolle - wiederum mit unbegiftetem Ködermaterial - einschließen.
- Nach Abschluss der Behandlung müssen Restköder vernichtet oder bei Schadstoffsammelstellen abgeben werden.
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