Mit dem Verbandsklagerecht haben jetzt drei Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz neue Möglichkeiten zur Durchsetzung des Tierschutzes. Nach Mitteilung des Ministeriums sind dies der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes, der Landesverband von „Menschen für Tierrechte“ sowie der Landesverband des BUND, der sich nicht nur für den Naturschutz, sondern auch für Tierschutz einsetzt.
Das Tierschutzverbandsklagegesetz des Landes Rheinland-Pfalz räumt Tierschutzvereinen gegenüber Veterinärbehörden und bei Gerichten in Tierschutzfragen umfangreiche Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten ein. Dies betrifft z. B. die Durchsetzung von besseren Haltungsbedingungen, von tierschutzrechtlichen Auflagen und von Tierhaltungsverboten, zudem die Verhinderung oder Änderungen bei Genehmigungen, Stallbauten und bei Tierversuchen.
In diesen Ländern gilt das Verbandsklagerecht
- Bremen,
- Hamburg,
- Schleswig-Holstein,
- Nordrhein-Westfalen,
- Baden-Württemberg,
- Rheinland-Pfalz und
- Saarland
In Niedersachsen werden derzeit die Weichen für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine.
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