Das Gremium der EFSA für Tiergesundheit und Tierschutz hat Fragen rund um die Schlachtung von trächtigen Nutztieren in der Europäischen Union untersucht. Die Wissenschaftler des Expertengremiums der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) waren sich einig, dass Nutztierföten in den ersten zwei Dritteln der Tragezeit keine Schmerzen empfinden, da sich die entsprechenden physischen und neurologischen Strukturen erst im späteren Verlauf der Trächtigkeit entwickeln.
Schmerzhemmende Mechanismen
Die Experten nahmen auch eine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit vor, dass Föten während des letzten Drittels der Tragezeit Schmerzen empfinden. Sie gelangten zu dem Schluss, dass dies dem wahrscheinlichsten Szenario zufolge aufgrund einer Reihe von Schmerz hemmenden Mechanismen im Körper des Fötus nicht der Fall ist.
Anzahl Schlachtung trächtiger Nutztiere
Dem Urteil von EFSA-Experten zufolge werden in der EU im Schnitt 3 % der Milchkühe, 1,5 % der Fleischrinder, 0,5 % der Schweine, 0,8 % der Schafe und 0,2 % der Ziegen während des letzten Drittels der Tragezeit geschlachtet.
Gründe für die Schlachtung trächtiger Tiere
Die EFSA-Experten eruierten außerdem die möglichen Gründe für die Schlachtung trächtiger Nutztiere mit folgendem Fazit:
- Mangelnde Kontrolle der Fortpflanzung (vor allem bei Freilandhaltung)
- Fehlende oder fehlerhafte Überprüfung der Trächtigkeit durch Landwirte
- Unzureichende Aufzeichnungen oder Verlust von Informationen in der Handelskette
Ist die Trächtigkeit bekannt, kann die Entscheidung zurückzuführen sein auf:
- Erwägungen im Zusammenhang mit Tiergesundheit und Tierschutz, zum Beispiel wenn ein tragendes Tier erkrankt oder andere Tiere mit seiner Krankheit anstecken könnte.
- Vorteile bei der Haltung, zum Beispiel sind trächtige Tiere in der Regel ruhiger als nicht tragende Tiere
Empfehlungen zur Reduktion der Tötung trächtiger Tiere
Um die Schlachtzahlen tragender Tiere zu verringern, führen die Sachverständigen der EFSA in ihrem Ergebnisbericht praktische Maßnahmen auf:
- Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Betrieben, um die Zahl ungeplanter Schlachtungen aufgrund der Erkrankung von Tieren zu senken
- Umsetzung von Maßnahmen der Tierhaltung, wie Unterbringung in gleichgeschlechtlichen Gruppen und kontrollierte Zucht
- Bestimmung des Trächtigkeitszustands aller Tiere, um sicherzustellen, dass sie nicht während des letzten Drittels der Tragezeit zur Schlachtung geschickt werden
- Gewährleistung, dass die Begleitdokumentation zum Zeitpunkt des Verkaufs an Landwirte Informationen über die Trächtigkeitsuntersuchung enthält
- Umsetzung von Maßnahmen zur Schulung und Information von Landwirten über vorbeugende Maßnahmen
- Forschungen zur Verbesserung der Genauigkeit von Schnelltests zur Trächtigkeitsbestimmung vor Ort, insbesondere zur Diagnose späterer Trächtigkeitsstadien bei Kleinwiederkäuern und Schweinen
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