
Ein neuer Fall von milder Vogelgrippe ist im Landkreis Emsland aufgetreten. Bei Eigenkontrollen wurde in einem Stall mit mehr als10.000 Legehennen im Landkreis Emsland die milde Form der Vogelgrippe (Typ H7) festgestellt. Die Tiere müssen nun tierschutzgerecht getötet werden. Für Menschen besteht jedoch keine Gefahr.
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Sperrgebiet ist eingerichtet
Wie Anfang Mai, als ein erster Fall im Landkreis Emsland festgestellt worden ist, sind die notwendigen Maßnahmen bei einem niedrig pathogenen Influenzageschehen sofort eingeleitet worden. Demnach wird ein Sperrgebiet von einem Kilometer um den Betrieb errichtet, wo die milde Vogelgrippe entdeckt worden ist. In diesem Sperrgebiet befindet sich auch der Stall, der zunächst betroffen war. Nach derzeitigen Erkenntnissen handelt es sich nicht um sogenannte Kontaktbestände. In dem Sperrgebiet befinden sich insgesamt drei Betriebe.
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Epidemiologische Ermittlungen eingeleitet
Geflügel darf im Sperrgebiet nicht transportiert werden. Kommt es 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes zu keinem neuen Fall, können diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Zusätzlich werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um gegebenenfalls die Ursache zu ermitteln und Kontaktbetriebe festzustellen.
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