Für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen gilt ab sofort eine erweiterte Aufzeichnungspflicht. Sie müssen Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie die Testergebnisse von untersuchten Tieren in Zukunft genau dokumentieren. Dies geht aus den geänderten Vorschriften im EU-Tiergesundheitsrecht hervor.
Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sieht die Änderung erweiterte Anforderungen zur Registrierung, Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vor. Tierhalter können die tiergesundheitsrelevanten Informationen sowohl auf Papier als auch in elektronischer Form dokumentieren.
Wirken sich die Änderungen auf die Cross-Complience-Verpflichtungen aus?
Die erweiterte Aufzeichnungspflicht für Tierhalter wirkt sich auch auf Cross-Complience aus. Im Rahmen der Kontrollen wird auf tierhaltenden Betrieben ab sofort überprüft, ob der Betrieb das geänderte EU-Tiergesundheitsrecht einhält.
Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verstößt ein Tierhalter gegen die Aufzeichnungspflicht, kann es zu Kürzungen bei der Agrarförderung kommen.
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