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+++ Update 8. Oktober 2021 +++

FLI: Geflügelhalter sollten sich auf Vogelgrippe-Zug vorbereiten

Ein toter Wasservogel am Strand
am Freitag, 08.10.2021 - 10:53 (Jetzt kommentieren)

Das FLI mahnt Geflügelhalter auch in diesem Jahr erneut zur Vorsicht. Mit den Zugvögeln kommt das Virus. Das Risiko einer Einschleppung ist wieder „hoch“.

8. Oktober 2021: Gefahr der Virus-Einschleppung ist hoch

Auch in der diesjährigen aktuellen Risikoeinschätzung stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko des Aufflammens der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation sowie des Wiedereintrags des Virus durch den herbstlichen Vogelzug als hoch ein.

Auch das Risiko einer Ausbreitung des Virus in der Wildvogel- und Wasservogelpopulation schätzt das Institut als hoch ein. In seiner letzten Risikoeinschätzung im Juni hatte das FLI das Risiko der Ausbreitung des Geflügelpest-Virus in der Wasservogelpopulation noch als gering bis mäßig eingestuft.

Mit der erneuten Verbreitung von Geflügelpest-Viren bei Wildvögeln steigt auch wieder die Gefahr einer Einschleppung in Hausgeflügelbestände. Geflügelhalter sollten daher jetzt wieder die betriebliche Biosicherheit prüfen, optimieren und konsequent umsetzen. Auch Hobby-Geflügelhalter, zum Beispiel Rassegeflügelzüchter, sollten erhöhte Vorsicht walten lassen.

10. Oktober 2020: FLI warnt vor Vogelgrippe

Prof. Dr. Thomas Mettenleiter

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat seine Risikoeinschätzung der hochpathogenen aviären Vogelgrippe des Subtyps H5 auf „hoch“ angehoben. Seit Juli 2020 wurden Viren des Subtyps H5(N8) in Wildvögeln und Geflügelhaltungen in Russland und Kasachstan beobachtet. Seither hat sich der Erreger der Geflügelpest nach Ost- und Mitteleuropa ausgebreitet. Die neuen Nachweise liegen auf den Flugrouten von Zugvögeln wie zum Beispiel Blessgänse und Singschwäne aus ihren Brutgebieten in Sibirien nach Osteuropa.

Da der Vogelzug in den nächsten Wochen seinen Höhepunkt erreichen wird, empfiehlt das FLI den Geflügelhaltern, die Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. „Vorbeugen ist immer besser, als später Tierseuchenbekämpfung durchführen zu müssen“, mahnt FLI-Präsident Prof. Thomas Mettenleiter.

Erfahrungen aus der Vergangenheit lassen Seuchenzug erwarten

Wie das FLI mitteilte, haben ähnliche Aussbruchserien im Osten in den Jahren 2006/06 und 2016/17 ein umfangreiches Seuchengeschehen in Europa nach sich gezogen. Sollte sich das Muster wiederholen, müsse im Herbst oder Winter mit einem erneuten Eintrag von H5-Viren durch Wasservögel gerechnet werden.

Derzeit ist der Vogelzug in vollem Gange. Die Dichte der Vogelpopulationen in Rastgebieten wird in den kommenden Wochen zunehmen. Daher stuft das Institut das Risiko eines Eintrags von H5-Viren nach Deutschland im Laufe des Herbstzuges als hoch ein.

Worauf sollten Geflügelhalter jetzt achten?

Konkret empfiehlt das FLI den Geflügelhaltern folgende Maßnahmen:

  • Überprüfung der Durchführbarkeit der in Krisenplänen vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich
  • Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern (zum Beispiel durch das Abdecken von Feuerlöschteichen auf dem Betriebsgelände)
  • Kein Kontakt mit Jägern, die mit Federwild oder dessen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, zu Geflügel
  • Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, auch unter Nutzung verfügbarer Checklisten und Online-Tools wie der Risikoampel der Uni Vechta
  • Umsetzung der Mindest-Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinhaltungen, zoologischen Gärten, Tierparks und -heimen entsprechend der Geflügelpest-Schutzverordnung
  • Erhöhte Wachsamkeit für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel und unverzügliche Einleitung der diagnostischen Abklärung

Das FLI-Merkblatt zur Geflügelpest-Vorbeugung in Kleinhaltungen

Auffälliges Verhalten von Wasservögeln und Totfunde sofort melden

Die Experten des Tiergesundheits-Instituts appellieren an die Bevölkerung, unnormales Verhalten von Wasservögeln wie zum Beispiel unkoordiniertes Kopfkreisen sowie Totfunde von Wildvögeln den Veterinärbehörden sofort zu melden.

Tote Vögel sollten eingesammelt und auf das Vorkommen von Influenza-A Infektionen in den Landesuntersuchungsämtern untersucht und anschließend sicher entsorgt werden, um eine Umweltkontamination oder Übertragung auf aasfressende Vögel zu vermeiden.

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