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Tierseuche

FLI: Risiko für Vogelgrippe bei Nutzgeflügel erhöht

Geflügelfarm
am Freitag, 21.02.2020 - 09:56 (1 Kommentar)

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die Risikoeinschätzung für Vogelgrippe aufgrund verschiedener Ausbrüche in Deutschland und Mittel- und Osteuropa aktualisiert.

Seit Jahresbeginn kam es zu mehreren, plötzlichen Ausbrüchen der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAIV) des Subtyps H5N8 in Geflügelbetrieben in Mittel- und Osteuropa sowie zu einem Ausbruch in einem Gemischtbetrieb in Deutschland. Aus diesem Grund hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Risikoeinschätzung für deutsche Nutzgeflügelhaltungen aktualisiert:

  • Das Risiko eines Eintrags von HPAIV durch direkte Kontakte mit Wildvögeln wird als mäßig eingestuft.
  • Das Risiko eines direkten Viruseintrages in deutsche Geflügelbetriebe durch Lebendtransporte aus EU-Mitgliedstaaten wird als gering erachtet.
  • Das Risiko eines Eintrags durch HPAIV kontaminierte Gegenstände aus den betroffenen Regionen wird als mäßig eingestuft.

Hintergrund: Vogelgrippe-Ausbrüche in Europa

Zwischen dem 30. Dezember 2019 und dem 19. Februar 2020 meldeten folgende europäische Länder Ausbrüche von HPAI H5N8 bei Geflügel:

  • Polen: 21 Fälle
  • Rumänien:2 Fälle
  • Ungarn: 4 Fälle
  • Tschechische Republik: 2 Fälle
  • Slowakei: 3 Fälle
  • Ukraine: 1 Fall
  • Bulgarien: 1 Fall

Inklusive der vorgenommenen Bestandsräumungen vielen über 8.000 Vögel der Tierseuche in diesem Zeitraum zum Opfer.

Am 07.02.2020 wurde auch in Deutschland in Baden-Württemberg (Hohenlohekreis) ein HPAI H5N8-Ausbruch in einer Kleinhaltung bei Hühnern, Enten und Gänsen amtlich festgestellt. Der Geflügelbestand wurde als Auslaufhaltung in der Nähe eines Fließgewässers betrieben, so dass ein Viruseintrag durch wildlebende Wasservögel als wahrscheinliche Ursache vermutet wird.

Biosicherheit zum Schutz vor Vogelgrippe unbedingt einhalten

Das FLI mahnt zur Einhaltung der allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen. Die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Geräten, besonders nach Tiertransporten aus betroffenen Regionen eine hohe Bedeutung zu.

Eine deutschlandweite Aufstallungspflicht von Freilandgeflügel wird derzeit aber nicht empfohlen. Sie sollte jedoch in betroffenen Regionen als wirksame Methode zur Verhinderung der Viruseinschleppung in Erwägung gezogen werden, berichtet das Institut. Das Teilen von gemeinsamen Wasserflächen zwischen wild lebenden Wasservögeln (Enten, Schwänen und Gänsen) und Nutzgeflügel berge ein sehr großes Risiko der Viruseinschleppung. Daher seien Biosicherheitsvorkehrungen in Freilandhaltungen unbedingt einzuhalten.

FLI: Empfehlungen zur Biosicherheit in Geflügelbeständen

Zum Schutz vor der Vogelgrippe hat das FLI zu folgende konkrete Handlungsempfehlungen für Geflügelhalter ausgesprochen:

  • Überprüfung, Optimierung und konsequente Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Großbetrieben unter Nutzung verfügbarer Checklisten oder dem Online-Tool Geflügelpest-Risikoampel 
  • Umsetzung der Mindest-Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinhaltungen
  • Erhöhte Wachsamkeit für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen bei Geflügel und unverzügliche Einleitung der diagnostischen Abklärung hinsichtlich HPAIV
  • Überprüfung der Durchführbarkeit der in den Krisenplänen für den Seuchenfall vorgesehenen Maßnahmen und Aktualisierung der Pläne, soweit erforderlich
  • Vorsicht beim Verbringen von Geflügel aus betroffenen Regionen
  • Sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften, die aus betroffenen Regionen nach Deutschland verbracht werden
  • Vermeidung von Personenkontakten in Geflügelbetrieben, die sich in betroffenen Regionen befinden
  • Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
  • Intensivierung des passiven und aktiven Wildvogelmonitoring mit Schwerpunkt auf Wasser- und Greifvögeln (z.B. Totvogelbeprobungen, Kotbeprobungen an Wasservogelsammelplätzen)
  • Minimierung von Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern (z.B. Abdecken von Feuerlöschteichen auf dem Betriebsgelände etc.)
  • Beschränkung von Fahrzeug- und Personenverkehr in Geflügelbeständen auf das unerlässliche Maß; Tierärzte und andere Personen, die berufsmäßig Geflügelbestände besuchen, sollten eine Karenzzeit von mindestens 72 Stunden einhalten, nachdem sie einen Bestand betreten haben, in dem klinische Anzeichen oder Verluste darauf hindeuten, dass HPAI ausgebrochen sein könnte.
  • Diagnostische Überwachung von Wassergeflügelhaltungen (z.B. tägliche Sammeltupfer von verendeten Wassergeflügel), um ein möglicherweise unerkanntes Zirkulieren von HPAIV frühzeitig festzustellen
  • Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild oder deren Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, zu Geflügel
  • Vermeidung des direkten Kontakts von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln
Mit Material von Friedrich-Loeffler-Institut

Bericht des FLI zur Risikoeinschätzung zum Auftreten der Vogelgrippe

Kommentar

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