Mit Bezug auf einen konkreten Fall eines Schafhalters haben CDU-Abgeordnete eine Anfrage zum Schadensausgleich für wolfsabweisende Schutzzäune an das niedersächsische Umweltministerium gestellt. Dazu zitieren die CDU-ler einen Artikel der Niederelbe-Zeitung, welche am 12. April 2017 über einen Landwirt in Cuxland berichtet hatte, der im Januar diesen Jahres einen Antrag für Mittel aus dem Förderprogramm „Präventivmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen" gestellt hatte.
Die Kosten für die Montage des 4,5 km langen Zauns in Höhe von 28.000 Euro sollte der Schafhalter selbst übernehmen. Doch dazu kam es bisher nicht, denn der Landwirt wartet laut Anfrage immer noch auf seinen Bescheid. Das Fazit: „Viele Schafhalter würden gar keine Anträge auf Schadensausgleich mehr einreichen, da das Verfahren bürokratisch und langwierig sei.
Wie lange dauert die Erteilung eines Bescheids auf Förderung?
Auf die Frage „Wie lange dauert die Erteilung eines Bescheids auf Förderung von Herdenschutz?“ antwortete Umweltminister Stefan Wenzel:
„Die Ermittlung eines konkreten Durchschnittswertes ist aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung dieser mündlichen Anfrage nicht möglich. Auf der Basis bisher vorliegender Erfahrungen kann die Bearbeitung von Förderanträgen bis zur Entscheidung durch die zuständige Stelle jedoch von zwei Wochen bis zu viereinhalb Monaten betragen. Derzeit liegen z.B. Anträge aus Januar 2017 vor, die noch nicht beschieden werden konnten. Die Gründe hierfür sind vielschichtig.“
Ist die Differenz zwischen Förderbetrag und Kosten zumutbar?
Auf diese Frage antwortete der Minister: „Der Schutz vor Beutegreifern ist ein ständiger Bestandteil der Haltung, der in der Regel von den Tierhaltern eigenfinanziert wird und Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Planung ist. Durch die natürliche Rückkehr des Wolfs sind wieder wolfsabweisende Präventionsmaßnahmen notwendig geworden. Das Land unterstützt die Tierhalter, indem Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden gefördert werden. Dadurch soll die Akzeptanz der Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter gegenüber dem Wolf gestärkt und ein Nebeneinander von Mensch und Wolf ermöglicht werden. Die Unterstützung des Landes soll Mehrkosten für wolfsabweisenden Grundschutz abdecken."
Max. 30.000 Euro pro Empfänger und Jahr
Ob der betroffene Schafhalter mit einer Förderung des Herdenschutzes rechnen kann, erwiderte der Minister in seiner Antwort: „Mit Schreiben vom 10.05.2017 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass gegen die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen (Richtlinie Wolf) in Niedersachsen keine Einwände erhoben werden. Die Richtlinie Wolf ermöglicht in Niedersachsen damit höhere Förderungen von bis zu 30.000 Euro je Beihilfeempfänger und Jahr.
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