Von dem Ausfuhrverbot ist bislang das Department Dordogne betroffen, wie es in der staatlichen Tageszeitung "Journal officiel" heißt. Die Tiere und Produkte dürfen weder in andere EU-Mitgliedstaaten noch in Drittländer ausgeführt werden. Das erste Virus wurde Ende November registriert. Dabei handelte es sich um eine besonders gefährliche Variante des Erregers H5N1.
Bei zwei später im selben Gebiet aufgetauchten Erkrankungsfällen konnte noch nicht nachgewiesen werden, welcher Erreger der Auslöser der Vogelgrippe war.
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