Frankreichs bekanntester Hahn kommt doch nicht in die Suppe. Gockel Maurice darf weiter krähen. Eine Klage gegen die Besitzerin des Tiers, Corinne Fesseau, wurde am Donnerstag vom Landgericht in Rochefort abgewiesen.
„Maurice hat gewonnen“, sagte Julien Papineau, Anwalt der Besitzerin des Hahns, zur Zeitung Le Monde. Ein Rentnerpaar hatte gegen die morgendliche Ruhestörung auf der Insel Oléron geklagt. Agrarheute berichtete.
Doch die Richter in Rochefort in Frankreich entschieden, dass Tiergeräusche zum ländlichen Leben auf Oléron dazugehörten und Zugezogene das Krähen des Hahns akzeptieren müssen.
Kläger müssen 1.000 Euro Entschädigung zahlen
Das Gericht verurteilte die Kläger, 1.000 Euro Entschädigung an die Besitzerin von Hahn Maurice zu zahlen und die Gerichtskosten zu tragen, teilte der Anwalt mit.
Um den Prozess zu gewinnen, hätten die Kläger beweisen müssen, dass das Krähen des Hahns ein Ärgernis darstellt, erklärte der Anwalt Julien Papineau. Das sei nicht passiert.
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