Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten neuen Tierärztegebührenordnung zu. Danach werden die einfachen Gebührensätze pauschal um 12 Prozent (%) angehoben. Das Entgelt für die Beratung von Nutztierhaltern steigt um 30 %.
Die Erhöhung bleibt hinter den Forderungen der tierärztlichen Fachverbände zurück. Sie hatten sich für eine Anhebung der einfachen Gebührensätze um mindestens 20 % sowie der Beratungsgebühren um 100 % eingesetzt.
Neue Gebühren verursachen Mehrkosten von 290 Euro im Jahr
Die Mehrkosten für die landwirtschaftlichen Tierhalter infolge der neuen Gebühren veranschlagt die Bundesregierung auf insgesamt rund 58 Mio. Euro im Jahr; davon entfallen 26,5 Mio. Euro auf die höheren Gebühren für die Beratung.
Rein Statistisch betrachtet kommen auf jeden tierhaltenden Betrieb zusätzliche Kosten von jährlich gut 290 Euro zu.
Kritik von der Bundestierärztekammer
Die Bundestierärztekammer zeigte sich indes tief enttäuscht. Sie beklagte, dass die zugestandenen 12 % nicht einmal dem Inflationsausgleich entsprechen würden. Im Vergleichszeitraum seien die Gehälter für den öffentlichen Dienst um gut 24 %, also um das Doppelte, gestiegen, stellte BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann, am vergangenen Freitag nach dem Bundesratsbeschluss fest.
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