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Tierschutz

Geflügel: Haltungskriterien werden neu definert

Legehennen am Stall
am Freitag, 04.11.2016 - 14:00 (Jetzt kommentieren)

Der Bundesrat stimmt der Änderung der Tierschutz-Nutztierverordnung zu. Maximale Besatzdichten für Junghennen und Elterntiere sollen unter anderen neu definert werden.

Die Bundesregierung soll erstmalig regeln, wie viel Platz Junghennen und Elterntiere von Masthühnern und Legehennen im Stall mindestens haben müssen und wie künftig Ställe auszugestalten sind. Auf Antrag Niedersachsens stimmte der Bundesrat am 4. November einem Verordnungsentwurf für eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Nutztierverordnung (TierSchNutztV) zu.

Junghennen: Verordnung soll Besatzdichte festlegen

Die geplante Erweiterung der TierSchNutztV legt nun erstmalig gestaffelt nach Altersstufen eine maximale Besatzdichte für Junghennen fest. Entsprechend wird auch für Elterntiere bei Mast- und Legehennenlinien definiert, wie viel Platz die Tiere haben müssen. Daneben regelt die Verordnung, wie die Ställe für die einzelnen Tiergruppen auszugestalten sind.

So schreibt sie Sitzstangen für die Elterntiere von Masthühnern und Legehennen vor. Für Masthühner-Elterntiere können teilweise auch erhöhte Ebenen zum Ruhen angeboten werden. Zudem soll nach dem Votum des Bundesrates der Bund die Ansprüche an Fütterung und Tränkung festlegen. Die Vorgaben in der ökologischen Haltung in Deutschland gehen über die einzelnen Mindestanforderungen hinaus.

Der Verordnungsantrag wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die über deren Erlass entscheidet. Fristen für diese Entscheidung gibt es nicht.

 

Mit Material von Bundesrat/ Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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