Auf der Hallig Süderoog im Kreis Nordfriesland wurde das hochansteckende H5N6-Virus in einer Geflügelhaltung festgestellt. Die betroffene Haltung besteht aus 57 Tieren mit Hühnern, Puten, Enten und Gänsen. Alle Tiere der Geflügelhaltung wurden am 21.März gemäß Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht entsorgt.
Um den Ausbruchsbetrieb wurde ein Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um die Fundstelle eingerichtet.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter
Gemäß Geflügelpest-Verordnung gilt für alle Halter, die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
- Geflügel ist an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommt, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren.
- Die veterinärmedizinische Untersuchung ist bei erhöhten Verlusten vorgeschrieben.
- Ebenso müssen alle noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Weitere wichtige Aspekte sind auch im Flyer „Gefahr Geflügelpest – Wie schütze ich meine Tiere“ nachzulesen. Darüber hinaus sollten verendete, für Geflügelpest empfängliche Wildvögel wie Enten, Gänse, Möwen und Greifvögeln dem zuständigen Veterinär- und Ordnungsamt gemeldet werden.
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