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Geflügel

Geflügelwirtschaft stimmt Verbot des Schnabelkürzens zu

am Freitag, 10.07.2015 - 16:10 (Jetzt kommentieren)

Ab dem 1. August 2016 ist das Schnabelkürzen verboten. Agrarminister Schmidt und Vertreter der Geflügelwirtschaft unterzeichneten gestern eine Vereinbarung. Auch der Ausstieg aus der Kükentötung ist vorgesehen.

Künftig dürfen keine Schnabel mehr bei Junghennen gekürzt werden. Gestern unterzeichnete der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, der Bundesverband Deutsches Ei und der Verband Deutscher Putenerzeuger eine Vereinbarung zum Verzicht auf das Schnabelkürzen. Damit darf die Geflügelbranche ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland keine schnabelgekürzten Junghennen halten. Schon ab dem 1. August 2016 dürfen Betriebe nicht mehr die Schnäbel der Küken kürzen. Weiterhin wird ein Verzicht auf das Kürzen der Schnäbel von Putenhennen angestrebt.

Geschlecht bereits im Ei bestimmen

Ein vollautomatisches Gerät soll zukünftig die frühzeitige Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei ermöglichen. Die Forscherteams der Universität Leipzig, der Technischen Universität Dresden und der Firma Evonta Technology GmbH erhielten eine  Förderungsbestätigung in der Höhe von zirka 1.170.000 Euro.
 
Der Prototyp soll das Geschlecht im nur drei Tage bebrüteten Ei bestimmen und die Eier entsprechend automatisch aussortieren. Dadurch kann das Ausbrüten und der Schlupf männlicher Küken verhindert werden. Mit der neuen Methode laufen derzeit Praxisversuche.

Bewährt: In Ovo-Geschlechtsbestimmung

Von mehreren Methoden, die in der Forschung eingesetzt waren, hat sich die "In Ovo-Geschlechtsbestimmung", sprich die Bestimmung des Geschlechts des ungeschlüpften Kükens, bisher am besten bewährt. Das Verfahren basiert auf eine Nah-Infrarot-Raman-Spektroskopie (NIR). Die "In Ovo-Geschlechtsbestimmung" soll demnächst von der Forschung in die Praxis der Brütereien übergehen.
 

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