Das Bildmaterial wurde 2017 beim Konzern „Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG“ mit Sitz in Neuenkirchen-Vörden im Landkreis Vechta (Niedersachsen) gemacht. Die Aufnahmen seien „Undercover“ entstanden, so die Organisation. Der Konzern hatte daraufhin gerichtlich durchsetzen wollen, dass diese Aufnahmen nicht verwendet werden dürfen. Schließlich seien sie ohne Genehmigung illegal erstellt worden.
Peta gewinnt vor Gericht
Die Videos zeigen teilweise gefiederlose und in Käfigen gehaltene Hühner. Sie wurden unter anderem in der ARD ausgestrahlt. Der Konzern zog gegen Peta vor Gericht und hatte damit vor dem Landgericht Hamburg zunächst auch Erfolg. Peta legte 2018 Berufung ein, das Oberlandesgericht Hamburg hob das Verbot wieder auf. Der Konzern ging 2019 erneut vor Gericht und verlor mit einem Urteil vom 12. Juli 2022: Die Aufnahmen darf Peta nun für immer zeigen.
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