Zukünftig sollen umfassende Daten über die Vergabe von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln an Nutztiere an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermittelt werden. Dazu sollen Änderungen im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) erfolgen. Alle drei Jahre will das Bundeslandwirtschaftsministerium anschließend die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen.
Auf Tierärzte kommt immenser bürokratischer Aufwand zu
An dem Entwurf der Bundesregierung gibt es deutliche Kritik. Alle Oppositionsparteien positionierten sich heute Vormittag erneut gegen die Änderungen. Bereits in der Bundestagsdebatte Mitte Oktober und in einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss war vor allem Kritik über das hohe Maß an Bürokratie laut geworden, die mit den vorgesehenen Änderungen insbesondere auf Tierärzte zukomme.
Gesetz geht weit über EU-Forderungen hinaus
Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion hieß es dazu heute noch einmal, dass das Gesetz nicht nur eine Eins-zu-eins-Übernahme der von der EU geforderten Maßnahmen vorsehe, sondern weitere Vorgaben mache. Zudem werde die Reduzierung der Antibiotikavergabe gefordert, was jedoch seit zehn Jahren bereits der Fall sei: Die Vergabe sei seit dem Jahr 2011 um 65 Prozent zurückgegangen.
Die Fraktion Die Linke bemängelte, dass im Gesetzentwurf die Ursachen für die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung nicht berücksichtigt würden.
Ampel spricht von gründlicher Dokumentation
Dem widersprachen die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Der Gesetzentwurf und die Änderungen seien notwendig, vor allem könne die Dokumentation der Vergabe nun gründlicher geschehen, weil, falls notwendig und gewünscht, auch ein zweiter Tierarzt hinzugezogen werden könne. Zudem gelte es die Vergabe von Antibiotika in der Tierhaltung weiter zu reduzieren.
Im Laufe des Tages soll entschieden werden, wann der Tagesordnungspunkt ins Plenum kommt, ein genauer Termin dazu stand bis Dienstagmittag noch nicht fest.
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