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Zum 1. Januar trat das Tötungsverbot männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Bereits am 30. Januar setzte das Verwaltungsgerichts Minden die entsprechenden Verfügungen wieder außer Kraft. Der Grund: Es bedürfe einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die im geltenden Tierschutzgesetz bislang fehlt. Nun brachte die Grünen-Fraktion im Bundestag einen Antrag ein, in dem sie an die Regierung appelliert angesichts der wirtschaftlich begründeten Kükentötungen Anpassungen im Tierschutzgesetz vorzunehmen. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat laut Medienberichten in den vergangenen Wochen Bereitschaft zum Verbot der Kükentötung signalisiert. "Noch vor Ostern wolle er einen realistischen Zeitplan zum Ausstieg aus der Kükentötung vorlegen", sagte er gegenüber der Bild-Zeitung.
- NRW: Gericht kassiert Tötungsverbot für Küken
Tötung nicht mit Tierschutzgesetz konform
"Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes sieht vor, dass niemand einem Tier "ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen" darf. Dennoch wurden in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland über 420 Millionen männliche Küken getötet. Die fehlende wirtschaftliche Rentabilität der Hähne darf keinesfalls als hinreichende Begründung gewertet werden, um sie als Eintagsküken zu töten. Die Bundesregierung muss diesen Missstand beenden.", heißt es in dem Antrag, den die Grünen gestern der Regierung vorgelegt haben.
Alternativen: Früherkennung und Zweitnutzungsrassen
Es gebe bereits Alternativen zur Tötung der männlichen Küken, doch fehle es an entsprechenden Initiativen und Förderprogammen. Hierzu zählen die Weiterentwicklung von Zweitnutzungsrassen und die Früherkennung des Embryogeschlechts im Ei. Allerdings sind diese Methoden mit hohen Investitionskosten verbunden. Daher sollen insbesondere kleine und mittel- ständische Brütereien bei der Einführung der neuen Technik unterstützt werden, so die Forderung.
Forderungspunkte der Grünen
- Forschungsprogramme zu intensivieren, die die Züchtung eines Zweinutzungshuhns vorantreiben, bei dem die weiblichen Tiere eine gute Legeleistung zeigen und die männlichen Tiere schnell Fleisch ansetzen
- Entwicklungsbemühungen verstärken, um das Verfahren zur Geschlechter-Früherkennung im Ei mittels Infrarot-Spektroskopie kurzfristig auf den Markt zu bringen
- Förderprogramme auflegen, um kleinen und mittelständischen Brütereien die Investition in technische Anlagen zur Geschlechter-Früherkennung im Ei zu erleichtern.
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