In einem Schreiben an die Bündler hat die Initiative Tierwohl einen Zeitplan für die Laufzeit ab dem 1. Januar 2018 bekannt gegeben. Ab September können sich die Schweinehalter für den Zeitraum 2018 bis 2020 anmelden. Alle Betriebe, die sich am 28. April 2015 zur Initiative Tierwohl angemeldet hatten und entweder bereits teilnehmen oder auf der Warteliste stehen, werden laut Initiative voraussichtlich ab 2018 an der Initiative teilnehmen können. Diese Betriebe werden bei der Zulassung bevorzugt.
Umsetzungszeitraum für Tierwohlkriterien
Die Rückmeldung über die Zulassung zur Teilnahme ist für Oktober 2017 geplant. Die Anmeldung bzw. Anders als in der ersten Phase ist die Zulassung nicht mit dem individuellen Umsetzungszeitpunkt der Tierwohlkriterien gekoppelt. Der Umsetzungszeitraum kann von den Landwirten individuell gewählt werden und muss zwischen Januar und Oktober 2018 liegen.
Neue Verträge zur Teilnahme
Aktuell wird noch darüber diskutiert, ob sich alle Betriebe (auch bereits teilnehmende Betriebe, mit Tierzahl und gewünschten Kriterien) neu anmelden müssen, da es ab 2018 veränderte Anforderungen geben wird. Zusätzlich müssen neue Verträge zur Teilnahme abgeschlossen werden, welche die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die Rückmeldung über die Zulassung zur Teilnahme ist für Oktober 2017 geplant.
Audits starten ab Januar 2018
Zum Programmstart im Januar 2018 sind auch die ersten Audits- für jene Landwirte zu erwarten, die bisher nicht an der Initiative teilnehmen. Für Betriebe, die bereits an der Initiative Tierwohl teilnehmen und dies auch weiter fortsetzen möchten, läuft das aktuelle Programm bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Das letzte Bestätigungsaudit kann zusammen mit einem neuen Programmaudit für die neue Laufzeit zwei Monate vor dem Ende der aktuellen Vertragslaufzeit (frühestens ab März 2018) absolviert werden.
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