Für geflügelhaltende Betriebe stehen bei der Initiative
Tierwohl vier separate
Etats bereit:
- einer für inländische Hähnchenmastbetriebe,
- ausländische Hähnchenmastbetriebe,
- inländische Putenmastbetriebe sowie
- ausländische Putenmastbetriebe.
Nach Ende der ersten Registrierungsphase wird zunächst geprüft, ob die jeweiligen finanziellen Mittel ausreichen, um alle registrierten geflügelhaltenden Betriebe für die Initiative Tierwohl zuzulassen. Sollten mehr Landwirte teilnehmen wollen, als Mittel zur Verfügung stehen, wird das
Losverfahren bestimmen, welche Betriebe innerhalb der jeweiligen Kategorie - Hähnchen- oder
Putenmast, In- oder Ausland - zur Auditierung zugelassen werden. Ab August erhalten die registrierten Tierhalter über ihre Bündler eine Information darüber, ob sie zur Auditierung zugelassen sind.
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