Wie der bayerische Agrarminister in München mitteilte, werden im Rahmen des neuen Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) künftig vor allem Bauvorhaben gefördert, die einer Verbesserung der Tierhaltung dienen. Diese Projekte müssen nun besondere Premium-Bedingungen erfüllen, die deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und den Tieren damit mehr Komfort verschaffen.
Das wird gefördert
- Im Rahmen der neuen Einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurde der Fördersatz für das AFP nun auf 25 Prozent festgelegt.
- Für die erstmalige Umstellung von der Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Milchkühen und Investitionen in die Zuchtsauenhaltung gibt es einen Aufschlag von fünf Prozentpunkten.
- Durch die Festlegung der Obergrenze auf ein Volumen von maximal 400.000 Euro pro Bauvorhaben soll die Förderung noch mehr den kleineren Betrieben zugutekommen.
- Im Rahmen der Diversifizierungsförderung (DIV) werden Investitionen in ein zweites Standbein außerhalb der Landwirtschaft mit einheitlich 25 Prozent unterstützt.
Anträge bis 31. Juli einreichen
Detaillierte Informationen und Unterlagen für AFP und DIV stehen ab sofort bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser zur Verfügung. Alle vollständig bis zum 31. Juli eingereichten Anträge nehmen an der diesjährigen Auswahlrunde für die beiden Programme teil. Insgesamt stehen dafür 51 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.
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