Ein angeklagter niederländischer Jäger hatte im Januar 2019 einen Wolf getötet, um seine Jagdhunde zu schützen. Ende Februar 2023 wurde er nun in zweiter Instanz vom Landgericht Potsdam ebenfalls freigesprochen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es besteht theoretisch noch die Möglichkeit einer Revision.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt den Freispruch, kritisiert allerdings, dass das Landgericht sich nicht zur Rechtsgüterabwägung von Wolf und Jagdhunden geäußert hat. Im Gegensatz dazu hatte sich das Amtsgericht in der ersten Instanz klar zugunsten des Schutzes von Jagdhunden im Falle eines Wolfsangriffs positioniert. „Umso mehr ist der Gesetzgeber jetzt aufgefordert, endlich Rechtssicherheit für Tierhalter und Jäger herzustellen“, sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.
Rechtslage in Schweden: Jäger dürfen Wölfe im Falle eines Angriffs schießen
Ohne ausgebildete Jagdhunde sind effektive Stöberjagden – insbesondere auf Wildschweine – und Nachsuchen nicht möglich. Es ist deshalb laut DJV folgerichtig, dass diese im Einsatz auch geschützt werden müssen. Vorbildlich sei laut DJV die Rechtslage diesbezüglich in Schweden: Dort ist im Jagdgesetz klargestellt, dass Jäger einen Wolf töten dürfen, wenn er im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere anzugreifen. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben.
Der freigesprochene Jäger hatte 2019 gesehen, wie ein Wolf mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt hat. Um die Attacken des Wolfs zu stoppen, hatte er zuerst in die Hände geklatscht und einen Warnschuss abgegeben. Da der Wolf nicht von den Hunden abließ, tötete er ihn.
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