Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nannte das Kükentöten eine „unethische Praxis“, die bald der Vergangenheit angehöre. „Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz: Weltweit sind wir die ersten, die so klar vorgehen“, unterstrich Klöckner anlässlich des Kabinettsbeschlusses.
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums stehen der Wirtschaft – neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern – marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei zur Verfügung. Die Entwicklung der Verfahren wurde vom Bund mit mehreren Millionen Euro gefördert.
Selektionsverfahren sollen weiterentwickelt werden
Die verfügbaren Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei arbeiten derzeit in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt wird ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Aktuell wird weiter daran geforscht, das Geschlecht noch früher zu bestimmen.
Die bestehenden Verfahren sollen darum als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. Denn in einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bruttag vor.
Kritik vom Tierschutzbund
Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte den Gesetzentwurf als zu schwach. Kritik übt der Verband unter anderem daran, dass das Töten der geschlüpften Küken noch bis 2022 und die Tötung der Embryonen im Ei sogar noch für mehrere Jahre erlaubt bleiben.
Aus Sicht des Tierschutzbundes hätte die Bundesregierung längst die Rückkehr zu Hühnerrassen einleiten müssen, bei denen die Tiere sowohl für die Eierproduktion als auch für die Mast eingesetzt werden können.
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