Der Tierhalter hat die Verantwortung, die Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden. Das gibt das Tiergesundheitsgesetz vor. Die Zuständigkeit für verendete Nutztiere erstreckt sich bis zu dem Zeitpunkt, wenn der zuständige Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte (VTN) den Kadaver abholt. Dr. Martina Mahnken vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zeigt in der LAND & Forst (Ausgabe 21/2016) auf, worauf es bei dem Thema zu achten gilt.
Damit das Risiko einer Verbreitung von Erregern auf ein Minimum reduziert wird, sollte jeder Tierhalter seinen Umgang mit toten Tieren immer wieder kritisch hinterfragen. Und hier geht oftmals die eigentliche Schwierigkeit los: Die Lagerung an der Betriebsstätte und die Übergabe des Kadavers sind noch nicht in jedem Betrieb so optimiert, dass Gefahren minimiert werden.
Bei Falltieren (wie der Gesetzgeber verendete Tiere nennt) in Nutztierhaltungen handelt es sich rechtlich um sogenanntes Pflichtmaterial, das den Risikokategorien 1 und 2 zuzuordnen ist. Von diesen Kadavern geht also ein hohes bis mittleres Risiko aus. Es muss daher entsprechend bis zur Abholung durch den VTN sensibel gehandhabt werden.
Verendete Tiere unverzüglich aus dem Stall entfernen
- Verendete Tiere sind unverzüglich aus dem Stall zu entfernen und müssen bis zur Abholung durch den VTN getrennt von anderen Abfällen sowie geschützt vor Witterungseinflüssen an der Betriebsstätte aufbewahrt werden.
- Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass weder Tiere noch Menschen unbefugt mit diesem Material in Berührung kommen können.
- Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier bei dem für ihn zuständigen VTN anzumelden. In der Regel erfolgt die Abholung dann innerhalb von 24 Stunden.
Wichtig ist zu wissen, dass jeder Tierhalter verpflichtet ist, verendete Tiere dem VTN zu überlassen und diesen bei der Abholung unterstützen muss.
Kadaverlagerplatz: Darauf müssen Sie achten
- Der Standort des Kadaverlagerplatzes muss an der Betriebsstätte eingerichtet werden und sollte möglichst so gewählt werden, dass er am Rande des Betriebsgeländes, stallfern, an wenig frequentierten Verkehrswegen liegt. Damit wird vermieden, dass das VTN-Fahrzeug bei der Abholung unnötig über das Hofgelände fährt. Ebenfalls sind kreuzende Wege sowohl mit betriebseigenen als auch mit betriebsfremden Fahrzeugen (Milchtankwagen, Futterlieferant, etc.) zu vermeiden.
- Befestigte Wege sollten ebenfalls Standard sein.
- Ein Sammeln aus mehreren Betrieben an einem zentralen Lagerplatz ist verboten!
- Eine Begrünung oder Einfriedung schützt zudem vor neugierigen Blicken und kann zudem noch Schatten spenden.
- Container sind im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltungen die häufigste Form der Lagerbehälter. Vor der Anschaffung oder dem Selbstbau sollten Tierhalter Kontakt mit dem für ihn zuständigen VTN aufnehmen.
- Die Aufnahmevorrichtungen der Fahrzeuge können je nach VTN unterschiedlich sein (Greifer, Haken, Kipper,...), so dass dieses vorab geklärt werden muss, um Schwierigkeiten bei der Abholung vorzubeugen.
Beschaffenheit des Kadaverlagers
- Die Kühlzellen und Container sind im optimalen Fall nach dem schwarz/weiß-Prinzip konzipiert: Befüllung auf der einen Seite - Abholung auf der anderen Seite.
- Wichtig ist, dass der Container verschließbar ist, gegen unbefugten Zugriff gesichert, flüssigkeitsundurchlässig und zumindest für Geflügel gekühlt werden kann!
- Für größere Tiere wie Sauen und Rinder stellt die befestigte, flüssigkeitsdichte Bodenplatte mit Abdeckung eine gute Alternative zum Container dar. Empfohlen wird eine ausreichend große betonierte Fläche von ca. 3 x 3 m, die leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist.
- Wichtig ist die sichere Abdeckung der Tierkörper bis zur Abholung. Für die Abdeckung können Plastikhauben aus dem Handel verwendet werden; auch verwenden einige alte Badewannen oder aufgeschnittene Öltanks. Egal welche Abdeckung verwendet wird, notwendig ist eine ausreichende Fixierung, so dass unbefugter Zugriff unterbunden wird und das Verschließen der Haube möglich ist.
- Sollten die Abdeckungen zu klein sein, dann sind Folien/ Planen zu verwenden. Helle Folien eignen sich besser als dunkle (Stichwort: Erwärmung)
Geräte nach Benutzung unbedingt reinigen
Alle Gerätschaften sind nach jeder Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren. Dieses gilt auch für den Weg aus dem Stall bis zum Kadaverplatz, wenn es auf der Strecke zum Auslaufen von Körperflüssigkeiten gekommen sein sollte. Ein Ferkel ist leichter aus dem Stall zu verbringen, als der ausgewachsene Bulle. Frontlader Schaufel, Transportwagen, Schubkarren, etc. - alles ist stets im Nachgang zu reinigen und zu desinfizieren, damit der Erregerverschleppung keine Chance gegeben wird.
Im schlimmsten Falle könnte sich der Erreger nicht nur im Betrieb, sondern über Personen und Fahrzeugverkehr sowie Schadnager, Vögel etc. in andere Betriebe weiter ausbreiten. Dieses wird im Rahmen der sog. Epidemiologie bei der Rückverfolgung von Verschleppungswegen genau durchleuchtet.
Der Text ist zuerst in der LAND & Forst (Ausgabe 21/2016) erschienen.
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